Verbunddatei „Gewalttäter Sport“

Anders als hat das Bundesverwaltungsgericht die Speicherung von Personen in der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ als rechtmäßig eingestuft und eine Klage abgewiesen, mit der der Kläger die Löschung seiner Daten in der beim Bundeskriminalamt eingerichteten Datei „Gewalttäter Sport“ erreichen wollte. Die

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Verbunddatei „Gewalttäter Sport“

Die bundesweite Polizei-Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ hat keine ausreichende Rechtsgrundlage. Alle Betroffenen haben daher Anspruch auf Löschung ihrer Daten. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe jetzt drei Klagen stattgegeben, mit denen sich Betroffene gegen die Speicherung ihrer Daten in der

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