Anders als hat das Bundesverwaltungsgericht die Speicherung von Personen in der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ als rechtmäßig eingestuft und eine Klage abgewiesen, mit der der Kläger die Löschung seiner Daten in der beim Bundeskriminalamt eingerichteten Datei „Gewalttäter Sport“ erreichen wollte. Die Entscheidung erging allerdings – anders als die früheren Urteile der
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