Die Voraussetzungen für eine Betreuung nach § 1896 BGB können nicht aufgrund einer bloßen Verdachtsdiagnose des Sachverständigen festgestellt werden.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wendete sich ein 1974 geborener selbständiger Taxiunternehmer gegen die Anordnung seiner Betreuung. Seit April
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