Heimleiterin wird außerordentlich gekündigt

Unwirksam kann eine außerordentliche Kündigung einer Heimleiterin sein, wenn der Verdacht eines kollusiven Verhaltens mit einem Mitarbeiter besteht. Während sich das Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen dabei auf die Unwirksamkeit der fehlerhaften Personalratsanhörung berufen hat, argumentierte das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, dass hinsichtlich den erhobenen

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Außerordentliche Verdachtskündigung

Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn starke, auf objektive Tatsachen gründende Verdachtsmomente vorliegen, die geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und wenn der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem

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Verdachtskündigung

Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn starke, auf objektive Tatsachen gründende Verdachtsmomente vorliegen, die geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und wenn der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem

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Der Dealer auf dem Werksgelände

Mit den Anforderungen an eine fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung wegen des Verdachts eines Erwerbs von Betäubungsmitteln auf dem Werksgelände des Arbeitgebers hatte sich aktuell das Landesarbeitsgericht Baden-Würrtemberg zu befassen:

Nach § 626 Abs. 1 BGB kann ein Arbeitsverhältnis aus einem

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Tat- und Verdachtskündigung

Eine Verdachtskündigung ist auch als ordentliche Kündigung sozial nur gerechtfertigt, wenn Tatsachen vorliegen, die zugleich eine außerordentliche, fristlose Kündigung gerechtfertigt hätten.

Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn

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Außerordentliche Verdachtskündigung

Nach § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis

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Die außerordentliche Verdachtskündigung

Der Verdacht, der Arbeitnehmer könne eine strafbare Handlung oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben, kann nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung bilden.

Entscheidend ist, dass es gerade der Verdacht ist, der das zur Fortsetzung

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Verdachtskündigung eines Betriebsratsmitglieds

Wenn ein Betriebsratsmitglied heimlich eine Betriebsratssitzung an Dritte überträgt, liegt hierin eine Amtspflicht- und eine Vertragspflichtverletzung. Diese Pflichtverletzungen sind auch grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darzustellen – unabhängig davon, ob die Kündigung nur auf dem dringenden

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Blüten in der Stadtkasse

Falschgeld in der Kasse kann eine Verdachtskündigung der Kassierin rechtfertigen, wie ein aktuelles Verfahren vor dem Landesarbeitsgerichts Hamm zeigt:

Die jetzt 50-jährige Klägerin steht seit 1986 bei der Stadt Dortmund in einem Arbeitsverhältnis. Sie bearbeitet im Straßenverkehrsamt Führerscheinangelegenheiten und hat

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Tatkündigung statt Verdachtskündigung

Ist eine Verdachtskündigung als solche mangels Anhörung des Arbeitnehmers unwirksam, hat der Tatsachenrichter stets zu prüfen, ob die vom Arbeitgeber vorgetragenen Verdachtsmomente geeignet sind, die Überzeugung von einer entsprechenden Tat zu gewinnen und damit die Kündigung unter dem Gesichtspunkt einer

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Emmily – Die dritte

Der Rechtsstreit hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Eine Verkäuferin und ihre Arbeitgeberin streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen, hilfsweise ordentlichen Kündigung. Die beklagte Arbeitgeberin hatte diese Kündigung auf den Verdacht gestützt, die als Verkäuferin mit Kassentätigkeit beschäftigte Klägerin habe

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1,30 €

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat gestern das Urteil im Kündigungsrechtsstreit einer vom Arbeitgeber fristlos gekündigten Kassiererin verkündet und die Kündigung, wie schon das Arbeitsgericht in erster Instanz, auch in zweiter Instanz als rechtmäßig bezeichnet.

Die seit 1977 als Kassiererin beschäftigte Klägerin

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