Gesellschafter-Geschäftsführer – und die nachträgliche Herabsetzung des vereinbarten Ruhegehalts

Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer gegenüber seiner Kapitalgesellschaft auf eine bereits erdiente (werthaltige) Pensionsanwartschaft, ist darin nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch ein fremder Geschäftsführer unter sonst gleichen Umständen die Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte.

Wurzelt die Zusage der Altersversorgung im

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Abfindung für Verzicht auf Pensionszusage

Die Übertragung von Ansprüchen aus einer Rückdeckungsversicherung auf einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der im Gegenzug auf seine Pensionszusage verzichtet, führt nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Münster nicht zwangsläufig zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.

In dem jetzt vom Finanzgericht Münster entschiedenen

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