Die Angaben einer Vertrauensperson

Feststellungen können nur dann auf die Angaben einer Vertrauensperson gestützt werden, wenn diese durch andere wichtige Beweisanzeichen gestützt werden.

Das Gericht darf dabei entscheidend darauf abstellen, dass

  • eine konfrontative Befragung der Vertrauensperson nicht möglich war,
  • lediglich wenige Umstände zum Zustandekommen
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