Der Tatvorwurf des Mordes gegen einen Anästhesisten nach fehlerhaft durchgeführten Narkosen an mehreren Anngstpatienten eines Zahnarztes muss neu geprüft werden.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat den angeklagten Arzt wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Totschlag (durch Unterlassen), gefährlicher
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