Das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger ist unzulässig, wenn das Kind bei keinem Elternteil lebt und daher beide Eltern barunterhaltspflichtig sind. Gemäß § 250 Abs. 1 Nr. 9 FamFG muss der Antrag auf Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren die Erklärung enthalten, dass das Kind nicht mit dem Antragsgegner in einem Haushalt lebt. Diese
Lesen