Fußballplatz

Der Sportverein – und der Ausschluss des NPD-Funktionärs

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich der NPD-Funktionär, ein langjähriges Mitglied und Landesvorsitzender der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD), gegen den Ausschluss aus einem Sportverein wendet und eine Verletzung in seinen Grundrechten rügt. Der Ausgangssachverhalt Der NPD-Funktionär war Mitglied in einem Sportverein, der mehrfach erfolglos

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Pegida

Der Ausschluss eines NPD-Funktionärs aus einem Verein

Vereinsrechtliche Disziplinarmaßnahmen unterliegen der Kontrolle durch die staatlichen Gerichte, die jedoch in grundsätzlicher Anerkennung der Vereinsautonomie bestimmte Grenzen einhalten muss. Gerichte können nachprüfen, ob die verhängte Maßnahme eine Stütze im Gesetz oder in der Satzung findet, ob das satzungsmäßig vorgeschriebene Verfahren beachtet ist, sonst keine Gesetzes- oder Satzungsverstöße vorgekommen sind

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