FC Carl Zeiss Jena - Ernst-Abbe-Sportfeld

Fußballclubs haften für ihre Anhänger

Ein Schiedsspruch des „Ständigen Schiedsgerichts für die dritte Liga beim Deutschen Fußballbund“ (Ständiges Schiedsgericht), mit dem eine gegen einen Ligateilnehmer für das Verhalten seiner Anhänger bei Heim- und bei Auswärtsspielen verhängte verschuldensunabhängige Geldstrafe bestätigt wurde, verstößt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs

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Der Knallkörper im Fußballstadion

Der Bundesgerichtshof hat die Pflicht des Zuschauers eines Fußballspiels bejaht, dem veranstaltenden Verein die von diesem gezahlte Verbandsstrafe wegen des Zündens eines Knallköpers durch den Zuschauer als Schadensersatz zu erstatten.

Dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs lag ein Rechtsstreit zwischen dem 1.

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