Das Verbot des Islamischen Kulturvereins Nuralislam e. V. mit Sitz in Dortmund ist rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, welches für Vereinsverbotsverfahren erstinstanzlich zuständig ist, aktuell entschieden und die Klage des Vereins auf Aufhebung der Verbotsverfügung des
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