Das Tragen der „Bandidos-Kutte“

Werden beim Tragen einer „Kutte der Bandidos“ keine Kennzeichen von verbotenen Vereinen in anderen Orten (wie Aachen oder Neumünster) verwendet, ist das Tragen der „Bandidos-Kutte“ mit Ortszusatz „Bochum“ bzw. „Unna“ nicht strafbar. Maßgeblich ist der Gesamteindruck der Kutte, der entscheidend

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Die kriminalisierte Rockerkutte

Personen, die öffentlich die Kennzeichen verbotener Rockergruppen z. B. der „Hells Angels MC“, „Chicanos MC“, „Mongols MC“ oder „Gremium MC“ und anderer verbotenen Vereine verwenden, machen sich gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 5 des Vereinsgesetzes strafbar.

Nachdem dieser Tatbestand

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Verbot islamistischer Vereine

Das Bundesverwaltungsgericht hat die vom Bundesministerium des Innern ausgesprochenen Vereinsverbote für die in Frankfurt am Main ansässigen Vereinigungen DawaFFM und Internationaler Jugendverein – Dar al Schabab e.V. bestätigt.

DawaFFM richtet auch nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung

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Verbot der HNG

Das Bundesverwaltungsgericht hat das vom Bundesministerium des Innern ausgesprochene Verbot der „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene“ bestätigt.

Das Bundesministerium des Innern hat zu Recht den Verein Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige verboten, weil sich dieser Verein gegen

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Verbot eines Vereins

Eine Reihe von Straftaten von Vereinsmitgliedern, die dem Verein zuzurechnen sind und ihn prägen, sind jeweils für sich und erst recht zusammengenommen als ausreichend für ein Vereinsverbot anzusehen.

Mit dieser Begründung hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht das vom schleswig-holsteinischen Innenminister im

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Vereinsverbot wegen der Beteiligung an Straftaten

Ein Vereinsverbot ist rechtmäßig, wenn wegen der Beteiligung bzw. Unterstützung durch Vereinsmitglieder mehrere gewichtige Straftaten dem Verein zuzurechnen sind.

So die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts in dem hier vorliegenden Fall des vom schleswig-holsteinischen Innenminister ausgesprochenen Verbots der „Hells Angels MC

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Angeblich heimattreue Jugend

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das in erster und letzter Instanz für nach dem Vereinsgesetz erlassene Verbote des Bundesministeriums des Innern zuständig ist, hat die Klage des Vereins „Heimattreue Deutsche Jugend – Bund für Umwelt, Mitwelt und Heimat e.V.“ (HDJ) gegen

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