Der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar.
Wie der Bundesgerichtshof jetzt festgestellt hat, geht der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten über. Diese
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