Landgericht Bremen

Die Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten

Bestellt ist der Prozessbevollmächtigte bzw. – in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit – der Verfahrensbevollmächtigte, wenn er selbst oder die Partei bzw. der Beteiligte die Vollmacht dem Gericht oder im Falle der Parteizustellung dem Gegner formlos, auch durch schlüssiges Handeln, mitgeteilt hat. Für eine Bestellung genügte es im hier vom Bundesgerichtshof

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