Bundesarbeitsgericht

Das zwischen den Tarifvertragsparteien geführte Verbandsklageverfahren – und die Aussetzung von Individualklageverfahren

Ein zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeberin anhängige Zahlungsklage ist nicht aufgrund des zwischen den Tarifvertragsparteien geführten Verbandsklageverfahrens über die Auslegung des einschlägigen Tarifvertrages auszusetzen, wenn bei der erforderlichen Ermessensausübung das Interesse der Arbeitnehmerin an einer zeitnahen Entscheidung das Aussetzungsinteresse der Arbeitgeberin

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Gerichtshof der Europäischen Unoin

Aussetzung des Rechtsstreits – bei Anhängigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens

Die Aussetzung des Rechtsstreits ist bei Anhängigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens mit derselben oder einer weitgehend gleichen Rechtsfrage aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung und Prozessökonomie gerechtfertigt.

Der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über ein anderes anhängiges Vorabentscheidungsersuchen kommt präjudizielle Bedeutung zu. Beantwortet

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Landgericht Bremen

Der Streit um die Verfahrensaussetzung – und die Kosten des Beschwerdeverfahrens

Im Aussetzungsverfahren ergeht keine Kostenentscheidung.

Die Ausgangsentscheidung über die Aussetzung des Verfahrens hat als Teil der Hauptsache dementsprechend keine Kostenentscheidung enthalten.

Das durch diese Aussetzungsentscheidung ausgelöste Beschwerdeverfahren und das anschließende Rechtsbeschwerdeverfahren stellen ebenfalls nur einen Bestandteil des Hauptverfahrens dar.

Die

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