LG Bremen

Abschiebehaft – und die verweigerte Akteneinsicht

Hat das Beschwerdegericht die beantragte Akteneinsicht nicht gewährt und die angekündigte Beschwerdebegründung nicht abgewartet, ist seine Entscheidung unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ergangen. Beantragt der Verfahrensbevollmächtigte des Betroffenen Einsicht in die Gerichts- und Ausländerakte und kündigt er an, die Beschwerde anschließend zu begründen, darf das Beschwerdegericht die

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LG Bremen

Abschiebehaft – und der Grundsatz des fairen Verfahrens

Hat das Amtsgericht unter Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens eine Haftanordnung im Hauptsacheverfahren erlassen, anstatt – wie geboten – vorläufig über die Freiheitsentziehung zu entscheiden, muss es – wenn sich in der Folge ein Rechtsanwalt für den Betroffenen meldet – im Abhilfeverfahren eine erneute Anhörung unter Beiziehung des Rechtsanwalts

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BVerfGE

Verfassungsbeschwerde – und der nichtanwaltliche Beistand

Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht eine Person als Beistand eines Beteiligten zulassen. Die Zulassung als Beistand ist in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt. Sie kommt nur dann in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist. Dies kann insbesondere der Fall sein,

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Amtsgericht

Der Verfahrensbevollmächtigte im Abschiebehaftverfahren – und der Grundsatz des fairen Verfahrens

Vereitelt das Gericht durch seine Verfahrensgestaltung eine Teilnahme des Bevollmächtigten an der Anhörung, führt dies ohne weiteres zur Rechtswidrigkeit der Haft. Das verfassungsrechtlich verankerte Recht auf ein faires Verfahren garantiert einem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen

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Mehrere Verfahrensbevollmächtigten – und die Rechtsmittelfrist

Haben sich für einen Beteiligten mehrere Verfahrensbevollmächtigte mit umfassender Zustellungsvollmacht bestellt, so ist für den Beginn des Laufs von verfahrensrechtlichen Fristen die zeitlich erste Zustellung an einen von ihnen ausschlaggebend. Haben sich für einen Beteiligten mehrere Verfahrensbevollmächtigte mit umfassender Zustellungsvollmacht bestellt, so genügt wegen der aus § 11 Satz 5

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Betreuungsverfahren – und die erforderliche Zustellung an den Verfahrensbevollmächtigten

Auch im Betreuungsverfahren hat die Zustellung an den für den Rechtszug bestellten Verfahrensbevollmächtigten und nicht an den Betroffenen selbst zu erfolgen. Eine gleichwohl an den anwaltlich vertretenen Betroffenen vorgenommene Zustellung ist wirkungslos und setzt Fristen nicht in Lauf. Ein anfechtbarer Beschluss wie die hier angefochtene Beschwerdeentscheidung ist zum Zwecke der

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Amtsgericht

Abschiebungshaft – und der vom Anhörungstermin nicht benachrichtigte Verfahrensbevollmächtigte

Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert einem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen. Erfährt das Gericht während des Anhörungstermins, dass der Betroffene einen Rechtsanwalt hat, muss es dafür Sorge tragen, dass dieser von

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Amtsgericht

Der Verfahrenspfleger in einer Unterbringungssache – und seine prozessuale Stellung

Der in einer Unterbringungssache bestellte Verfahrenspfleger ist nicht gesetzlicher Vertreter des Betroffenen; er kann in Vertretung des Betroffenen keine wirksamen Verfahrenshandlungen vornehmen und ist insbesondere nicht zur Einlegung eines Rechtsmittels im Namen des Betroffenen befugt. Etwas anderes ist nur dann möglich, wenn sich der Verfahrenspfleger ausdrücklich darauf beruft, seine bisherige

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Bundesfinanzhof (BFH)

Zurückweisung eines Bevollmächtigten – und seine spätere Zulassung als Rechtsanwalt

Die Zurückweisung eines Bevollmächtigten wegen unbefugter Hilfeleistung in Kindergeldsachen wird nicht rückwirkend rechtswidrig, wenn der Bevollmächtigte später als Rechtsanwalt zugelassen wird. Für die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Zurückweisungsbescheids nach § 80 Abs. 5 AO sind die Verhältnisse bei dessen Ergehen maßgebend. Die zunächst begründete Zurückweisung eines Bevollmächtigten wegen unbefugter Hilfeleistung

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Der Verfahrensbevollmächtigte im Betreuungsverfahren – und das Sachverständigengutachten

Wird ein Betroffener in einem Betreuungsverfahren von einem Verfahrensbevollmächtigten vertreten, der Akteneinsicht erhalten hat, muss ihm zur Wahrung rechtlichen Gehörs ein eingeholtes Sachverständigengutachten nicht mehr persönlich ausgehändigt werden. Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage einer Entscheidung in der Hauptsache setzt gemäß § 37 Abs. 2 FamFG voraus, dass das Gericht

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Landgericht Bremen

Die Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten

Bestellt ist der Prozessbevollmächtigte bzw. – in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit – der Verfahrensbevollmächtigte, wenn er selbst oder die Partei bzw. der Beteiligte die Vollmacht dem Gericht oder im Falle der Parteizustellung dem Gegner formlos, auch durch schlüssiges Handeln, mitgeteilt hat. Für eine Bestellung genügte es im hier vom Bundesgerichtshof

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Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Wehrbeschwerdeverfahren – und die angekündigte Abhilfe

Nach § 16a Abs. 2 WBO sind dem Beschwerdeführer die ihm zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erwachsenen notwendigen Aufwendungen zu erstatten, soweit die Beschwerde in truppendienstlichen Angelegenheiten erfolgreich ist. Dies setzt – auch für die Frage der Erstattungsfähigkeit der Vergütung eines Bevollmächtigten (§ 16a Abs. 3 WBO) – voraus, dass

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Zustellung eines Schiedsspruchs

Die Vereinbarung der Zustellung eines Schiedsspruchs durch Einschreiben mit Rückschein ist auch dann nicht wegen Verstoßes gegen den Grundsatz einer dem Rechtsschutz durch staatliche Gerichte gleichwertigen Ausgestaltung des schiedsgerichtlichen Verfahrens nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn der Schiedsspruch bevollmächtigten Rechtsanwälten zuzustellen ist. Es verstößt nicht gegen den Grundsatz

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Beschwerde im Betreuungsverfahren – und die Vollmacht des Rechtsanwalts

Die in einer Betreuungssache im Namen des Betroffenen eingelegte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn der sich für ihn legitimierende Rechtsanwalt nur von dem insoweit nicht vertretungsberechtigten Verfahrenspfleger beauftragt wurde. Die Rechtsbeschwerde ist in diesem Fall unzulässig, weil der Verfahrensbevollmächtigte eine ihm vom Betroffenen erteilte Vollmacht zur Einlegung der Rechtsbeschwerde nicht nachgewiesen

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Der Steuerberater im sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahren

Steuerberater dürfen in Anfrageverfahren zur Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status eines Erwerbstätigen nicht gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund als Verfahrensbevollmächtigte auftreten. Eine derartige Tätigkeit eines Steuerberaters ist als Rechtsdienstleistungim Sinne des § 2 RDG einzustufen und stellt auch keine zulässige Nebenleistungim Sinne des § 5 RDG dar. Eine Vertretungsbefugnis kann zudem

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Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren durch die Gemeinde

Aus Gründen der „prozessualen Waffengleichheit“ ist die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren durch eine Gemeinde notwendig i.S.v. § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO, wenn sie von der zuständigen unteren Straßenverkehrsbehörde den Erlass einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung begehrt, selbst aber nicht untere Straßenverkehrsbehörde ist. Gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2

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Anhörung ohne Rechtsanwalt

Einem Verfahrensbevollmächtigten muss unter dem Gesichtspunkt des fairen Verfahrens die Möglichkeit eingeräumt werden, an dem Termin zur Anhörung des Betroffenen teilzunehmen. Das Recht auf Teilnahme wird nicht gewahrt, wenn lediglich die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme besteht. Einem Verfahrensbevollmächtigten muss die Möglichkeit eingeräumt werden, an dem Termin zur Anhörung des Betroffenen

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Sorgerechtsverfahren und Verfahrensbeistand – wenn die Tochter einen Rechtsanwalt beauftragt

Die Vertretung eines Kindes durch einen beauftragten Rechtsanwalt geht im Kindschaftsverfahren der Unterstützung durch einen Verfahrensbeistand vor. Im Falle der nachträglichen Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist die Bestellung eines zuvor bestimmten Verfahrensbeistandes gemäß § 158 Abs. 5 FamFG aufzuheben. Im vorliegenden Verfahren beantragte die Mutter die Übertragung der elterlichen Sorge für

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Anwaltsmandatierung und Verfahrensfähigkeit des Betroffenen im Betreuungsverfahren

Der Betroffene ist in Betreuungssachen als verfahrensfähig anzusehen, ohne dass es auf seine Fähigkeit ankommt, einen natürlichen Willen zu bilden. Die Verfahrensfähigkeit umfasst auch die Befugnis, einen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen. Gemäß § 275 FamFG ist der Betroffene im Betreuungsverfahren ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit verfahrensfähig. Die Verfahrensfähigkeit umfasst dabei das

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