Vor dem Bundesverfassungsgericht war die Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen gegen seine Verlegung aus einer sozialtherapeutischer Anstalt wegen der verzögerten gerichtlichen Bearbeitung seines Eilrechtsschutzantrags erfolgreich. In dem entschiedenen Fall wandte sich der Strafgefangene gegen die Verlegung aus der Sozialtherapeutischen Anstalt in den Regelvollzug der Justizvollzugsanstalt Tegel in Berlin. Am 12.10.2022 teilte die
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