Fußballstadion

Die Fußball-WM in Deutschland – und das eingestellte Steuerstrafverfahren

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in dem Strafverfahren gegen drei wegen Steuerstraftaten angeklagte ehemalige Sportfunktionäre den Einstellungsbeschluss des Landgerichts Frankfurt am Main aufgehoben. Das Landgericht hatte das Strafverfahren gegen drei angeklagte ehemalige Sportfunktionäre wegen Steuerstraftaten (im Zusammenhang mit Angaben hinsichtlich einer Zahlung von 6,7 Mio. € im Jahr 2005) im

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Kalender

Masseunzulänglichkeit – und die Versagung der Restschuldbefreiung

Ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung kann bei angezeigter Masseunzulänglichkeit bis zur Einstellung des Insolvenzverfahrens gestellt werden, auch wenn eine abschließende Gläubigerversammlung durchgeführt worden ist. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Fall, auf den die Vorschriften der Insolvenzordnung in der seit dem 1.07.2014 geltenden Fassung Anwendung finden (vgl. Art. 103h

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Staatsanwaltschaft Köln

Abschiebung – und das nach § 154 StPO eingestellte Strafverfahren

Im Hinblick auf Ermittlungsverfahren, die nach § 154 StPO eingestellt sind, bedarf es für die Abschiebung keines staatsanwaltschaftlichen Einvernehmens. Nach einer Auffassung besteht das Beteiligungserfordernis nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG allerdings bezüglich sämtlicher nur vorläufig eingestellter Ermittlungsverfahren in gleicher Weise wie bei laufenden Ermittlungsverfahren. Nach der Gegenmeinung

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Klage im Namen beider Ehegatten?

Wird ein Antrag in der mündlichen Verhandlung lediglich namens eines Ehegatten gestellt, kann das Verfahren des anderen Ehegatten wegen Rücknahme einzustellen sein. So auch in dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Revisionsverfahren: Der Bundesfinanzhof geht davon aus, dass neben der Klägerin auch der Kläger das -beide Eheleute betreffende- Urteil der Vorinstanz

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LG Bremen

Unangemessene Verfahrensdauer eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens

Zu einer unangemessenen Dauer eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens kann es führen, wenn nach einleitenden grundrechtsintensiven und öffentlichkeitswirksamen Ermittlungsmaßnahmen das Verfahren nicht mit der gebotenen Konsequenz fortgeführt wird. Im Strafverfahren reicht zur Kompensation der unangemessenen Verfahrensdauer deren „zugunsten des Beschuldigten“ erfolgende „Berücksichtigung“ aus (§ 199 Abs. 3 Satz 1 GVG). Im Falle

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Keine Einziehung ohne Anklage

Die Einziehung des in der Wohnung sichergestellten Marihuanas ist ausgeschlossen, wenn das Verfahren vor Anklageerhebung nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellt wurde. Da Voraussetzung für eine Einziehung nach § 33 Satz 1 BtMG i.V.m. § 74 Abs. 1 StGB aber ist, dass die konkret einzuziehenden Betäubungsmittel Gegenstand einer von

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Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags – und das Willkürverbot

Die Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags verletzt bei einer nicht mehr nachvollziehbarer Beweiswürdigung das Willkürverbot. In der hier beschiedenen Verfassungsbeschwerde begehrt die Beschwerdeführerin die Aufhebung zweier in einem Klageerzwingungsverfahren gemäß § 172 StPO ergangener Beschlüsse des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg. Einen vorhergehenden Beschluss des Oberlandesgerichts im selben Klageerzwingungsverfahren, der den Antrag der Beschwerdeführerin

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Vorläufige Einstellung wegen Verhandlungsunfähigkeit – und der Ablauf der Verjährungsfrist

Eine Unterbrechung des Ablaufs der Verjährungsfrist erfolgt durch vorläufige Einstellung des Verfahrens gemäß § 205 StPO wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten. Für nachfolgende Anordnungen zur Überprüfung der Verhandlungsunfähigkeit im Sinne von § 78c Abs. 1 Nr. 11 StGB wären insbesondere die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung oder ein Antrag auf Begutachtung gemäß

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Das vorzeitig eingestellte Insolvenzverfahren – und die Vergütung des Insolvenzverwalters

Wird das Insolvenzverfahren durch Einstellung vorzeitig beendet, ist in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Verwalters auch ein Anfechtungsanspruch einzubeziehen, soweit dessen Einziehung zur Befriedigung der Insolvenzund Massegläubiger erforderlich ist. Maßgeblich für die Bemessung der Vergütung sind die Regelungen der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung in der ab 1.07.2014 geltenden Fassung, weil das

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Einstellung eines asylrechtlichen Klageverfahrens

Auch wenn in einem asylrechtlichen Klageverfahren sowohl die Betreibensaufforderung als auch die anschließende Verfahrenseinstellung durch das Verwaltungsgericht als prozessordnungswidrig und Verstoß gegen Art.19 Abs. 4 Satz 1 GG zu beanstanden, steht einer Verfassungsbeschwerde der Grundsatz der Subsidiarität entgegen, da der Asylbewerber in diesem Fall noch die Fortsetzung des Verfahrens beantragen

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Urteilsaufhebung und Verfahrenseinstellung wegen Verjährung – und der nicht revidierende Mitangeklagte

Urteilsaufhebung und Verfahrenseinstellung wegen Verjährung sind auf den nicht revidierenden Mitangeklagten zu erstrecken. § 357 StPO findet auch in Fällen Anwendung, in denen die Aufhebung eines Urteils wegen Vorliegens eines Verfahrenshindernisses erfolgt. Dies gilt auch für das Verfahrenshindernis der Verjährung. Die revidierenden und nichtrevidierenden Angeklagten sind wegen der „nämlichen Tat“

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Der Tod des Angeklagten – und die Kosten

Die Kostenentscheidung richtet sich im Fall des Todes des Angeklagten nach den Grundsätzen, die bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses allgemein anzuwenden sind. Deshalb fallen die Auslagen der Staatskasse dieser nach § 467 Abs. 1 StPO zur Last. Jedoch wird nach § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO davon

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Verfahrenseinstellung – und das Rechtsmittel des Angeklagten

Ein Angeklagter ist durch die Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses in aller Regel nicht beschwert; etwas anderes kann nur gelten, wenn er auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen freizusprechen wäre. In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings nicht abschließend geklärt, ob diese Grundsätze, die für den Fall entwickelt worden

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Das nach § 153a Abs. 2 StPO eingestellte Strafverfahren – und die außergewöhnlichen Belastungen

Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für ein nach § 153a Abs. 2 StPO eingestelltes Strafverfahren – insbesondere die Zahlung der hierbei übernommenen Auflage – stellen keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 EStG dar. Der Bundesfinanzhof hat insbesondere bereits entschieden, dass die Leistung einer Wiedergutmachungsauflage nicht zwangsläufig im vorstehenden Sinn ist,

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Freispruch trotz Verjährung

Kann aber bei tateinheitlichem Zusammentreffen eines schwereren und eines leichteren Tatvorwurfs der schwerere nicht nachgewiesen werden und ist der leichtere wegen Vorliegens eines unbehebbaren Verfahrenshindernisses (hier: Verjährung) nicht mehr verfolgbar, so hat die Sachentscheidung Vorrang vor der Verfahrensentscheidung, weil der schwerer wiegende Vorwurf den Urteilsausspruch bestimmt. Deshalb ist der Angeklagte

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Verfall – nach Teileinstellung

Voraussetzung für eine auf § 73 Abs. 1 Satz 1, § 73a Satz 1 StGB gestützte Anordnung des Verfalls von Wertersatz ist eine von der Anklage erfasste; und vom Tatrichter festgestellte Tat. Daran fehlt es, soweit die Staatsanwaltschaft vor Anklageerhebung nach § 154 Abs. 1 Nr. 1 StPO von der

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Der Tod des Angeklagten – und die Kosten des Verteidigers

Außerhalb des Anwendungsbereichs der Unschuldsvermutung kann die Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Angeklagten gemäß § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO nach Maßgabe des ohne die Verfahrenseinstellung zu erwartenden Verfahrensausgangs getroffen werden. Nach dem Tod des Angeklagten ist der Verteidiger hinsichtlich der zu treffenden Kostenentscheidung beschwerdebefugt. Beschwerdebefugnis des Verteidigers

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Die Auflage im Steuerstrafverfahren gegen einen Gesellschafter – und ihre Zahlung durch die GbR

Die Zahlung der gegen einen Gesellschafter im Steuerstrafverfahren festgesetzten Auflage durch eine GbR ermöglicht keinen Betriebsausgabenabzug bei der Personengesellschaft. Denn die von der GbR für den Gesellschafter gezahlte Auflage nach § 153a StPO gehört zu den nichtabziehbaren Kosten der privaten Lebensführung des Gesellschafters (§ 12 Nr. 4 EStG) und mindert

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Anforderungen an die Bestimmtheit einer Verfahrenseinstellung

Mit den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet die Einstellung eines Tatvorwurfs gemäß § 154 Abs. 2 StPO in der Hauptverhandlung ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, zu dessen Beseitigung

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Bayerische Landesbank: Verfahrenseinstellung gegen Zahlung

Da der Tatvorwurf der Untreue wegen des Erwerbs der Mehrheit der HGAA durch die vier Angeklagten (Bayerische Landesbank) nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen ist und das etwaige Verschulden der Angeklagten bezüglich der Untreue durch den Erwerb der Aktien der Mitarbeiterprivatstiftung (MAPS) als gering bewertet wird, ist eine vorläufige Einstellung

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Oberlandesgericht München

Restschuldbefreiung – und das noch laufende Insolvenzverfahren

Das Insolvenzverfahren kann nicht wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes eingestellt werden, wenn nach Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung bei noch laufendem Insolvenzverfahren Restschuldbefreiung erteilt wird und dadurch die Insolvenzforderungen, die zur Eröffnung des Verfahrens geführt haben, zu unvollkommenen Verbindlichkeiten geworden sind. Ist dem Schuldner nach Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung Restschuldbefreiung

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Das rechtsfehlerhaft ergangene Prozessurteil

Ein rechtsfehlerhaft ergangenes Prozessurteil des Amtsgerichts berechtigt das Berufungsgericht nicht zur Zurückverweisung an das Amtsgericht, wenn dieses zur Sache verhandelt hat. In diesem Fall bleibt es bei der Regel des § 328 Abs. 1 StPO, dass das Berufungsgericht in der Sache selbst zu erkennen hat. Nach § 328 Abs. 1

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§§ 153, 153a StPO im Klageerzwingungsverfahren

Auch im Klageerzwingungsverfahren kann von den Einstellungsmöglichkeiten gem. §§ 153, 153a StPO Gebrauch gemacht werden. Die Anwendbarkeit der §§ 153 ff. StPO im gerichtlichen Klageerzwingungsverfahren ist allerdings umstritten. Während ein Teil der Rechtsprechung und Literatur die Einstellungsmöglichkeit entsprechend §§ 153 ff. StPO unter Hinweis auf systematische Zusammenhänge nicht für möglich

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Beitragsvorenthaltung und Mindestlohnunterschreitung – und der Strafklageverbrauch nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Die nach Erfüllung von Auflagen endgültige Einstellung des wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB) geführten Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft steht der Verfolgung des auf demselben Sachverhalt (Bauvorhaben) beruhenden Vorwurfs der Ordnungswidrigkeit wegen Unterschreitens von Mindestlöhnen (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AEntG aF -jetzt § 23 Abs. 1 Nr.

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Angemessene Verfahrensdauer in Steuersachen

Nach zwei jetzt verkündeten Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union ist die Einstellung von Steuerverfahren, die vor mehr als zehn Jahren eingeleitet wurden, mit dem Unionsrecht vereinbar. Zweck dieser Maßnahme mit Ausnahmecharakter ist es, die Einhaltung des Grundsatzes der angemessen Verfahrensdauer durchzusetzen. Anlass für diese Entscheidungen des EuGH waren beim

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Einstellung wegen eines behebbaren Verfahrenshindernisses

Die Revision des Angeklagten gegen eine Einstellung des Verfahrens durch Prozessurteil wegen eines behebbaren Verfahrenshindernisses ist zulässig, wenn der Angeklagte behauptet, es liege ein weiteres, nicht behebbares Prozesshindernis vor. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem das Landgericht das Verfahren gegen den Angeklagten gemäß § 260 Abs.

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