Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in dem Strafverfahren gegen drei wegen Steuerstraftaten angeklagte ehemalige Sportfunktionäre den Einstellungsbeschluss des Landgerichts Frankfurt am Main aufgehoben. Das Landgericht hatte das Strafverfahren gegen drei angeklagte ehemalige Sportfunktionäre wegen Steuerstraftaten (im Zusammenhang mit Angaben hinsichtlich einer Zahlung von 6,7 Mio. € im Jahr 2005) im
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