Die Einziehung von Tatlohn aus Cum-Ex-Geschäften in Höhe von 40 Millionen € gegen früheren Chef der Warburg Bank muss erneut geprüft werden.
Dem Angeklagten war mit im Wesentlichen unverändert zur Hauptverhandlung zugelassener Anklage der Staatsanwaltschaft unter anderem vorgeworfen worden, als
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