Eine unterbliebene Anwendung von § 275 FamFG kann die Betroffene in ihrem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art.20 Abs. 3 GG verletzen.
§ 275 FamFG, wonach der Betroffene in Betreuungssachen ohne Rücksicht auf
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