Der zweite Anlauf zur Restschuldbefreiung

Der Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung ist unzulässig, wenn er innerhalb von drei Jahren nach rechtskräftiger Versagung der Restschuldbefreiung in einem früheren Verfahren wegen fehlender Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders gestellt worden ist. Eine Stundung der Verfahrenskosten für einen solchen

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Verlängerung der Verfahrenskostenstundung

Über eine Verlängerung der Verfahrenskostenstundung wird nur auf Antrag entschieden.

Nach Bestätigung des Insolvenzplans und Aufhebung des Insolvenzverfahrens kommt eine weitere Stundung der Verfahrenskosten nicht in Betracht.

Keine Verfahrenskostenstundung von Amts wegen

Das Insolvenzgericht hat nicht von Amts wegen über

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Wiederholte Stundung der Verfahrenskosten

Wurde in einem Insolvenzverfahren die Stundung der Verfahrenskosten rechtskräftig zurückgewiesen oder wieder aufgehoben, ist eine spätere, nochmalige Stundung der Verfahrenskosten nicht mehr möglich. Mit dieser Begründung hat jetzt das Amtsgericht Waldshut-Tiengen ein erneuter Antrag auf Stundung zurückgewiesen worden ist.

In

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Verfahrenskostenstundung ohne Jobsuche

Die in einem Insolvenzverfahren gewährte Verfahrenskostenstundung kann nicht deshalb aufgehoben werden, weil der beschäftigungslose Schuldner sich nicht um eine Beschäftigung bemüht, wenn er nicht in der Lage ist, Einkünfte oberhalb der Pfändungsfreigrenze zu erzielen, und die Befriedigung der Insolvenzgläubiger somit

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