Die aktenwidrige Entscheidung

Nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung.

Die Grenzen der „Freiheit“ des Gerichts sind jedoch überschritten, wenn es entweder seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis

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Bundesfinanzhof (BFH)

Verfahrensmangel – und die fehlende Beschwer

Ein geltend gemachter Verfahrensmangel ist bei fehlender Beschwer des Beschwerdeführers unbeachtlich. Die Nichtulassungsbeschwerde ist in diesem Fall als unzulässig zu verwerfen.

Allgemeine Voraussetzung für die Einlegung eines Rechtsmittels ist die Beschwer des Rechtsmittelführers. Dies gilt auch für die Nichtzulassungsbeschwerde. Da

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Knappe Urteilgründe

Ein Urteil ist stets als auf der Verletzung von Bundesrecht beruhend anzusehen, wenn die Entscheidung nicht mit Gründen versehen ist, § 119 Nr. 6 FGO.

Ein solcher Verfahrensmangel liegt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nur dann vor, wenn die Urteilsgründe ganz

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Beweiswürdigung des Verwaltungsrichters

Die Grundsätze der Beweiswürdigung sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen

Ein Verfahrensfehler kann ausnahmsweise dann gegeben sein, wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz

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Überlange Verfahrensdauer als Verfahrensmangel

Eine überlange Verfahrensdauer stellt nach Ansicht des Bundesfinanzhofes grundsätzlich kein Verfahrensmangel dar.

Eine überlange Verfahrensdauer stellt nur dann einen Verfahrensmangel dar, wenn der Rechtsmittelführer darlegt, dass es bei einer kürzeren Verfahrensdauer zu einer anderen Entscheidung des Finanzgerichts hätte kommen können.

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