Hat das Amtsgericht unter Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens eine Haftanordnung im Hauptsacheverfahren erlassen, anstatt – wie geboten – vorläufig über die Freiheitsentziehung zu entscheiden, muss es – wenn sich in der Folge ein Rechtsanwalt für den Betroffenen meldet – im Abhilfeverfahren eine erneute Anhörung unter Beiziehung des Rechtsanwalts
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