LG Bremen

Abschiebehaft – und der Grundsatz des fairen Verfahrens

Hat das Amtsgericht unter Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens eine Haftanordnung im Hauptsacheverfahren erlassen, anstatt – wie geboten – vorläufig über die Freiheitsentziehung zu entscheiden, muss es – wenn sich in der Folge ein Rechtsanwalt für den Betroffenen meldet – im Abhilfeverfahren eine erneute Anhörung unter Beiziehung des Rechtsanwalts

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Finanzgericht Berlin-Brandenburg

Die überlange Verfahrensdauer als Verfahrensmangel

Macht ein Beschwerdeführer den Verfahrensmangel einer überlangen Verfahrensdauer geltend, sind schlüssige Ausführungen dazu erforderlich, inwieweit das angefochtene Urteil anders ausgefallen wäre, wenn das Finanzgericht zu einem früheren Zeitpunkt entschieden hätte. Die Rüge des Klägers, das vorliegende Verfahren genüge in keiner Hinsicht rechtsstaatlichen Grundsätzen, reicht allein nicht aus. Bundesfinanzhof, Beschluss vom

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Bundesfinanzhof

Das nicht (ausreichend) mit Gründen versehene Urteil

Ein wesentlicher Verfahrensmangel i.S. des § 119 Nr. 6 FGO ist anzunehmen, wenn in Bezug auf einen wesentlichen Streitpunkt die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Nach § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO muss ein finanzgerichtliches Urteil Entscheidungsgründe enthalten. Fehlt es hieran, ist

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Köln Gerichtsgebäude Apellhofplatz

Revisionszulassung – und die Sachaufklärungspflicht des Finanzgerichts

Die schlüssige Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) durch das Finanzgericht erfordert Angaben, welche Tatsachen das Finanzgericht mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem Finanzgericht eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines -insoweit maßgeblichen- Rechtsstandpunktes hätte aufdrängen müssen. Darüber hinaus ist darzulegen,

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Bundesfinanzhof

Rechtliches Gehör – und die Revisionszulassung

Die Revisionszulassung (§ 115 FGO) bzw. Zurückverweisung (§ 116 Abs. 6 FGO) wegen eines Verfahrensmangels setzt nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO voraus, dass die Entscheidung auf diesem Mangel beruhen kann. Das gilt auch im Falle der Verletzung rechtlichen Gehörs, wenn diese nur einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte

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Die aktenwidrige Entscheidung

Nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. Die Grenzen der „Freiheit“ des Gerichts sind jedoch überschritten, wenn es entweder seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zu Grunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen

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Bundesfinanzhof (BFH)

Verfahrensmangel – und die fehlende Beschwer

Ein geltend gemachter Verfahrensmangel ist bei fehlender Beschwer des Beschwerdeführers unbeachtlich. Die Nichtulassungsbeschwerde ist in diesem Fall als unzulässig zu verwerfen. Allgemeine Voraussetzung für die Einlegung eines Rechtsmittels ist die Beschwer des Rechtsmittelführers. Dies gilt auch für die Nichtzulassungsbeschwerde. Da das Rechtsmittel von der Beklagten eingelegt wurde, ist auf die

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Bundesfinanzhof (BFH)

Urteilsgründe – und das Vorbringen der Beteiligten

Wenn die Klägerin rügt, das Finanzgericht habe sich nicht mit der Richtigkeit ihrer Angaben und den konkreten Gegebenheiten des Lebenssachverhalts auseinandergesetzt, sondern lediglich unterstellt, ihre Angaben seien unzutreffend, macht sie inzidenter geltend, das Urteil sei nicht mit Gründen versehen. Der Verfahrensmangel nach § 119 Nr. 6 FGO liegt nur vor,

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Oberlandesgericht München

Der wesentliche Verfahrensmangel des Arbeitsgerichts

as Berufungsgericht darf die Sache, soweit ihre weitere Verhandlung erforderlich ist, unter Aufhebung des Urteils und des Verfahrens an das Gericht des ersten Rechtszuges u.a. dann zurückverweisen, soweit das Verfahren im ersten Rechtszuge an einem wesentlichen Mangel leidet und auf Grund dieses Mangels eine umfangreiche oder aufwändige Beweisaufnahme notwendig ist,

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Knappe Urteilgründe

Ein Urteil ist stets als auf der Verletzung von Bundesrecht beruhend anzusehen, wenn die Entscheidung nicht mit Gründen versehen ist, § 119 Nr. 6 FGO. Ein solcher Verfahrensmangel liegt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nur dann vor, wenn die Urteilsgründe ganz oder zum Teil fehlen und sie den Prozessbeteiligten keine Kenntnis

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Prozessurteil statt Sachurteil

Weist das Finanzgericht die Klage zu Unrecht durch Prozessurteil als unzulässig ab, anstatt in der Sache zu entscheiden, liegt nach der Rechtsprechung ein Verfahrensmangel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) vor. Denn ein Verfahrensmangel ist insbesondere dann gegeben, wenn das Gericht deshalb nicht zur Sache entscheidet, weil es zu

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Bundesfinanzhof (BFH)

Fehlende Beweiswürdigung als Verfahrensmangel

Das Unterlassen einer Beweiswürdigung kommt nur dann als ein zur Revisionszulassung führender Verfahrensmangel (Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) in Betracht, wenn das Ergebnis der Beweisaufnahme (hier: der Inhalt der Zeugenaussage) in entscheidungserheblicher Weise von dem seitens des Finanzgerichts festgestellten Sachverhalt abweichen oder einen vom Finanzgericht nicht

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Beweiswürdigung des Verwaltungsrichters

Die Grundsätze der Beweiswürdigung sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen Ein Verfahrensfehler kann ausnahmsweise dann gegeben sein, wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet. Ein Verfahrensmangel bei der Beweiswürdigung liegt aber nur dann

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Bundesfinanzhof (BFH)

Verfahrensmängel – und das mutwillige Rechtsmittel

Gemäß § 114 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 142 Abs. 1 FGO ist die Rechtsverfolgung mutwillig, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Gemäß § 142 FGO i.V.m. § 114 ZPO setzt die

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Landgericht Bremen

Zustellungen an die prozessunfähige Partei – und die nachfolgende Nichtigkeitsklage

Die unter Verstoß gegen § 170 Abs. 1 ZPO erfolgte Zustellung eines Vollstreckungsbescheids an eine aus dem zuzustellenden Titel nicht erkennbar prozessunfähige Partei setzt die Einspruchsfrist in Gang. Der prozessunfähigen Partei, die den Nichtigkeitsgrund der mangelhaften Vertretung geltend macht, kann nicht entgegengehalten werden, sie hätte den Verfahrensmangel durch ein Rechtsmittel

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Überlange Verfahrensdauer als Verfahrensmangel

Eine überlange Verfahrensdauer stellt nach Ansicht des Bundesfinanzhofes grundsätzlich kein Verfahrensmangel dar. Eine überlange Verfahrensdauer stellt nur dann einen Verfahrensmangel dar, wenn der Rechtsmittelführer darlegt, dass es bei einer kürzeren Verfahrensdauer zu einer anderen Entscheidung des Finanzgerichts hätte kommen können. Der aus verfassungs- und menschenrechtlichen Gründen erforderliche Rechtsschutz von Verfahrensbeteiligten

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Ob­jek­tiv will­kür­li­che Aus­le­gung von Rechts­nor­men

Eine ob­jek­tiv will­kür­li­che Aus­le­gung von Rechts­nor­men im Rah­men der Sach­prü­fung stellt kei­nen Ver­fah­rens­man­gel dar, der nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO die Zu­las­sung der Re­vi­si­on zu recht­fer­ti­gen ver­mag. Die Auslegung von Rechtsnormen im Rahmen der Sachprüfung gehört zum Kern materieller Rechtsfindung, berührt hingegen nicht den Verfahrensablauf und die

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