Die Verfassungsbeschwerde des Verfahrenspflegers

In seiner Eigenschaft als Verfahrenspfleger im Unterbringungsverfahren ist der BetVerfahrenspflegerreuer als Partei kraft Amtes berechtigt, Rechte des Betroffenen auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren in eigenem Namen wahrzunehmen.

Zwar sind mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich eigene Rechte in eigenem Namen geltend zu machen. Es

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Unterbringungsverfahren – und die Verfassungsbeschwerde der Verfahrenspflegerin gegen die Untersuchungsanordnung

Die Verfahrenspflegerin ist bereits aufgrund ihrer einfachrechtlichen Bestellung als Verfahrenspflegerin befugt, Verfassungsbeschwerde einzulegen und mit dieser – ausnahmsweise – Rechte der Betroffenen in eigenem Namen wahrzunehmen.

Der Rechtsweg ist mit Erlass der Untersuchungsanordnung erschöpft. Die gerichtliche Anordnung, die Betroffene –

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