Wird eine Verfahrensrüge erhoben, die sich auf die Pflicht des Finanzgerichts zur Ermittlung des ausländischen Rechts bezieht, ist zu prüfen, ob das Finanzgericht die Ermittlungen frei von Verfahrensmängeln durchgeführt hat, insbesondere das ihm eingeräumte Ermessen pflichtgemäß ausgeübt und die ihm
Artikel lesen










































