Kammergericht

Der Streit um die Berufungsfrist – und die vernichtete Gerichtsakte

Das Gericht hat im Wege freier Beweiswürdigung zu klären, ob die Berufung der Partei fristgerecht eingegangen ist. Es hat den Sachverhalt vollständig und ohne Beschränkung auf die förmlichen Beweismittel des Zivilprozesses zu würdigen. Die Unaufklärbarkeit des rechtzeitigen Eingangs einer formwirksamen Berufungsschrift fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Rechtsmittelführers, wenn das

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Oberlandesgericht München

Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter

Die Wirksamkeit der Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter hängt nicht von den Erfolgsaussichten seiner Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ab. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners ist der Rechtsstreit gemäß § 240 Satz 1 ZPO unterbrochen worden. Die Unterbrechung ist durch die Aufnahmeerklärung des Insolvenzverwalters beendet

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Bundesarbeitsgericht

Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

In der Insolvenz besteht kein Wiedereinstellungsanspruch. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall war der Arbeitnehmer seit 1986 als Versandleiter bei der M GmbH beschäftigt. Diese produzierte mit mindestens 280 gewerblichen Arbeitnehmern zuzüglich Bürokräften in maschineller Massenfertigung Betten und Matratzen. Sie kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 18.12.2018 zum 31.07.2019

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Nachtragsverteilung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens – und das finanzgerichtliche Verfahren

Ordnet das Insolvenzgericht nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens Nachtragsverteilung durch den früheren Insolvenzverwalter an, tritt für den im Beschluss genannten Gegenstand der Nachtragsverteilung wieder Insolvenzbeschlag ein mit der Folge, dass insoweit die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim früheren Insolvenzverwalter liegt. Die durch die Aufhebung des Insolvenzverfahrens eingetretene Unterbrechung eines finanzgerichtlichen Verfahrens wird

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Bundesfinanzhof (BFH)

Das durch die Insolvenzeröffnung unterbrochene Einspruchsverfahren – und seine Aufnahme

Einspruchsverfahren werden in entsprechender Anwendung des § 240 ZPO durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Einspruchsführers unterbrochen. Die Regelungen über die Aufnahme eines Aktivprozesses gemäß § 85 InsO sind bezüglich der Aufnahme des Einspruchsverfahrens durch das Finanzamt nicht analog anwendbar. Mangels gesetzlicher Regelung in der Abgabenordnung kann

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Klage gegen einen Verlustfeststellungsbescheid – und die Insolvenzeröffnung

Das Klageverfahren gegen einen Verlustfeststellungsbescheid wird weder wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Klägerin noch wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihrer Komplementärin gemäß § 155 FGO i.V.m. § 240 ZPO unterbrochen. Für den Gewinnfeststellungsbescheid ist entschieden, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer

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Markenlöschung – und die Insolvenz des Antragstellers während des Löschungsverfahrens

Die Eröffnung eines inländischen oder anerkennungsfähigen ausländischen Insolvenzverfahrens über das Vermögen desjenigen, der beim Deutschen Patentund Markenamt die Löschung einer Marke wegen absoluter Schutzhindernisse beantragt, führt zur Unterbrechung des Verfahrens, wenn der Löschungsantragsteller und der Markeninhaber Wettbewerber sind. In diesem Fall besteht auch ohne anhängiges Verletzungsverfahren ein Bezug des Löschungsverfahrens

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Schweizer Konkursverfahren – und deutsche Verfahrensunterbrechung

Ein in der Schweiz eröffnetes Konkursverfahren beansprucht eine Unterbrechungswirkung für in Deutschland anhängige Verfahren. Die Unterbrechungswirkung nach § 352 Abs. 1 Satz 1 InsO tritt nur ein, wenn das ausländische Insolvenzverfahren anerkennungsfähig ist. Bei dem Konkursverfahren über das Vermögen einer in der Schweiz ansässigen Antragstellerin durch ein Schweizer Gericht handelt

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Insolvenzeröffnung – und der Streit um die Verfahrensunterbrechung

Ist die Unterbrechungswirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei zwischen den Prozessparteien streitig, ist hierüber durch Zwischenurteil gemäß § 303 ZPO zu entscheiden. Das kann mit Zustimmung der Parteien im schriftlichen Verfahren geschehen (§ 128 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Da im markenrechtlichen Rechtsbeschwerdeverfahren das Rechtsbeschwerdegericht nicht

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Der Beschlussmängelrechtsstreit des insolventen GmbH-Gesellschafters

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines GmbH-Gesellschafters führt regelmäßig zur Unterbrechung eines Beschlussmängelrechtsstreits des Gesellschafters. Dies gilt auch für den Fall, dass Beschlüsse zur Abberufung des (später insolventen) Gesellschafters als Geschäftsführers und zur Einziehung seines Geschäftsanteils angefochten werden. In einem solchen Fall ist der Rechtsstreit durch die Eröffnung

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die mangels Masse abgelehnte Insolvenzeröffnung – und das laufende gerichtliche Verfahren

Zu einer für die Unterbrechung nach § 240 Satz 1 ZPO erforderlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist es nicht gekommen, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird. Am steuerrechtlichen Fortbestand der Gesellschaft hat sich weder durch die mit Beschluss des Amtsgerichts erfolgte Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse,

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Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs – und die zwischenzeitliche Insolvenzeröffnung

Ein Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei nach § 240 ZPO unterbrochen, wenn es die Insolvenzmasse betrifft. Im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs ist ein Antrag auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle unzulässig. InhaltsübersichtVerfahrensunterbrechung durch Insolvenzeröffnung und die Wiederaufnahme(Neuer) Antrag

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Tod während der Nichtzulassungsbeschwerde

Ist ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen des Todes einer Partei ausgesetzt worden, sind auf Antrag des Gegners die Rechtsnachfolger zur Aufnahme aufzufordern. Eine mündliche Verhandlung über die Aufnahme ist nicht erforderlich. Lehnen die Rechtsnachfolger die Aufnahme ab, ist durch Beschluss das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren für von den Rechtsnachfolgern aufgenommen

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Landgericht Bremen

Urteil trotz Insolvenzeröffnung

Mit der Insolvenzeröffnung ist das Verfahren unterbrochen worden und es durfte ein Urteil nicht mehr erlassen werden (§ 240 Satz 1 ZPO). Insoweit hätte hier auch das Urteil vom 29.09.2016 nicht erlassen werden dürfen, und zwar unabhängig davon, ob der „Erlass“ (vgl. § 318 ZPO) bereits mit der Übergabe an

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der Streit ums Kindergeld – und die Insolvenz des Vaters

Ein finanzgerichtliches Verfahren über die Kindergeldberechtigung wird nicht gemäß § 155 FGO i.V.m. § 240 ZPO aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers unterbrochen. Eine Unterbrechung setzt voraus, dass das Verfahren die Insolvenzmasse betrifft. Dies trifft beim hier vorliegenden Streit ums Kindergeld nicht zu: Das Kindergeld für

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Bundesfinanzhof (BFH)

Gerichtsentscheidung in Unkenntnis der Insolvenzeröffnung

Ist ein finanzgerichtliches Verfahren nach § 155 FGO i.V.m. § 240 ZPO unterbrochen, weil über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, darf der Prozess bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens bzw. bis zur Aufnahme des Verfahrens durch den Insolvenzverwalter nicht weiter betrieben werden. Insbesondere darf auch kein Urteil

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der Streit um die Gewinnverteilung in der doppelstöckigen Personengesellschaft – und die Insolvenz der Kommanditistin

Das Klageverfahren betreffend die Feststellung des Anteils der Kommandit-Obergesellschaft an dem nach § 35 Abs. 2 Satz 1 EStG festgestellten Betrag des Gewerbesteuermessbetrags einer Kommandit-Untergesellschaft wird durch die Insolvenz der (klagenden) Obergesellschaft nicht unterbrochen. Denn diese Streitfrage betrifft nicht die Insolvenzmasse i.S. von § 155 FGO i.V.m. § 240 Satz

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Zug-um-Zug-Forderung in der Insolvenz – und die Aufnahme des Klageverfahrens

Die Aufnahme des Verfahrens ist nicht deshalb unwirksam, weil die streitgegenständlichen Zugum-Zug-Forderungen vom Gläubiger nicht wirksam zur Insolvenztabelle angemeldet worden sind. Insolvenzgläubiger können ihre Forderungen gegen den Schuldner nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgen (§ 87 InsO); dies geschieht durch Anmeldung der Forderungen zur Tabelle. Zugum-Zug-Forderungen können als

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Die insolvente GbR – und der Haftungsprozess gegen den Gesellschafter

Der von einem Gesellschaftsgläubiger gegen die persönlich haftenden Gesellschafter eingeleitete Rechtsstreit wird kraft Gesetzes durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft unterbrochen. Wenn der Rechtsstreit zwischen Gesellschaftsgläubiger und Gesellschafter im laufenden Insolvenzverfahren nicht durch den Insolvenzverwalter aufgenommen wird und der Gesellschafter kein Versäumnisurteil gegen den Insolvenzverwalter erwirkt

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Oberlandesgericht München

Vorläufige Insolvenzverwaltung – und die Verfahrensunterbrechung

Ein Verfahren wird nicht durch die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin und die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt durch das Insolvenzgericht gemäß § 240 ZPO unterbrochen worden. Die Unterbrechungswirkung des § 240 ZPO tritt nicht ein, wenn dem Schuldner kein allgemeines Verfügungsverbot, sondern nur ein Zustimmungsvorbehalt

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Bundesfinanzhof (BFH)

Verfahrensunterbrechung bei Insolvenzeröffnung – und die Teilaufnahme durch den Insolvenzschuldner

Das durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens zunächst gemäß § 155 FGO i.V.m. § 240 ZPO unterbrochene Verfahren kann durch die Insolvenzschuldnerin nur insoweit aufgenommen werden, als die streitgegenständlichen Steuerschulden gezahlt worden sind. Im hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hat der Insolvenzverwalter den Rechtsstreit nicht aufgenommen. Die Freigabe eines streitbefangenen Massegegenstandes bedeutet

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Der nicht mehr postulationsfähige Prozessbevollmächtigte

Hatte ein Beteiligter einen Prozessbevollmächtigten bestellt, dem die erforderliche Postulationsfähigkeit fehlt, so führt dies nicht dazu, dass der Beteiligte nicht nach Vorschrift des Gesetzes im Sinne von § 138 Nr. 4 VwGO vertreten war. Im hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall machte der Kläger geltend, es liege ein absoluter Revisionsgrund im

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Oberlandesgericht München

Klagerücknahme im unterbrochenen Zivilprozess

Eine von der Klägerin erklärte Klage- oder Rechtsmittelrücknahme ist wirksam, obwohl das Gericht zuvor durch Beschluss (deklaratorisch) festgestellt hat, dass das Verfahren (hier: gemäß § 239 ZPO) unterbrochen ist. Denn die Unwirksamkeit nach § 249 Abs. 2 ZPO beschränkt sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf Prozesshandlungen, die gegenüber dem

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Landgericht Bremen

Entscheidung über die PKH-Bewilligung trotz Insolvenzeröffnung

Die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintretende Verfahrensunterbrechung hindert die Entscheidung in einem laufenden Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren nicht. Denn die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetretene Verfahrensunterbrechung nach § 240 ZPO bezieht sich nach überwiegender Auffassung, der sich der Bundesgerichtshof anschließt, nicht auf ein laufendes Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren. § 240 ZPO trägt dem Umstand

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Landgericht Bremen

Objektive Klagehäufung und Insolvenzeröffnung

Betrifft nur einer von mehreren im Prozess zusammen geltend gemachten Ansprüchen die Insolvenzmasse, so wird grundsätzlich (zunächst) einheitlich der gesamte Rechtsstreit gemäß § 240 ZPO unterbrochen. Nach § 240 ZPO wird im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei das Verfahren, wenn es die Insolvenzmasse betrifft, unterbrochen,

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Beschwerde gegen die Feststellung einer Verfahrensunterbrechung

Deklaratorische Beschlüsse des Landgerichts im ersten Rechtszug, mit denen festgestellt wird, das Verfahren sei unterbrochen oder sei beendet, sind mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Eine Feststellung der Unterbrechungswirkung stellt zwar nur eine Meinungsäußerung des Gerichts dar, die nicht der materiellen Rechtskraft fähig ist. Das Beweissicherungsverfahren vor dem Landgericht wäre daher

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Landgericht Bremen

Die Insolvenzeröffnung beim Streitverkündeten

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen einen Streitverkündeten führt nicht zum Ruhen des Verfahrens. Da nach § 240 ZPO eine Unterbrechung grundsätzlich nur in Bezug auf die Partei eintritt, in deren Person die dort genannten Voraussetzungen vorliegen, weshalb bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegenüber einem einfachen Streitgenossen das Verfahren gegen einen anderen

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Oberlandesgericht München

Prozessunterbrechung in der Insolvenz – und die Aufnahme gegen die widersprechende Gläubigerin

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Aufnahme eines durch Insolvenz der Beklagten unterbrochenen Revisionsverfahrens durch den Kläger gegen eine der Feststellung der streitgegenständlichen Forderungen zur Insolvenztabelle widersprechende Gläubigerin zu befassen. Im vorliegend entschiedenen Verfahren hat der Kläger das Verfahren in Höhe der vom Insolvenzverwalter festgestellten Forderungen aufgenommen. Aus den

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Kündigungsschutzklage – und die zwischenzeitliche Insolvenz der Arbeitgeberin

Der Arbeitnehmer kann im Falle des Obsiegens mit seiner Feststellungsklage (Kündigungsschutzklage) vermögensrechtliche Ansprüche geltend machen. Die damit verbundene mittelbare Betroffenheit der Insolvenzmasse führte dazu, dass der Kündigungsrechtsstreit durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Arbeitgeberin unterbrochen wird. Die Aufnahme des Verfahrens durch den Arbeitnehmer gegen den Insolvenzverwalter ist

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Die Insolvenz eines Beigeladenen – und die Verfahrensunterbrechung

Insolvenz eines Beigeladenen unterbricht nicht Verfahren über Nichtzulassungsbeschwerde eines anderen Beteiligten. Der Bundesfinanzhof konnte es daher im vorliegend entschiedenen Fall dahinstehen, welche Bedeutung das ausländische Insolvenzverfahren für die Stellung als notwendig Beigeladener gemäß § 60 Abs. 3 FGO in einem Klageverfahren oder Revisionsverfahren haben kann, in dem -wie hier- ein

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Aufnahme des durch Insolvenzeröffnung unterbrochenen Prozesses

Der Gläubiger kann den wegen einer Insolvenzforderung geführten und durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners unterbrochenen Rechtsstreit erst aufnehmen, wenn die Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet und geprüft worden und bestritten geblieben ist. Die Aufnahme eines durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei unterbrochenen

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Bundesfinanzhof (BFH)

Das durch Insolvenzeröffnung unterbrochene finanzgerichtliche Verfahren – und die Aufnahme durch das Finanzamt

Das durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Klägerin zunächst gemäß § 155 FGO i.V.m. § 240 der Zivilprozessordnung (ZPO) unterbrochene Revisionsverfahren wurde durch die Erklärung des Finanzamt teilweise aufgenommen. Soweit das Finanzamt die Fortsetzung beantragt hat, waren die Umsatzsteuerschulden entrichtet, was bedeutet, dass es sich insoweit um einen

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Landgericht Bremen

Der Streithelfer – und die Unterbrechung des Zivilprozesses durch Insolvenzeröffnung

Die Unterbrechung des Rechtsstreits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Hauptpartei tritt auch ein, wenn diese durch einen Streithelfer, der dem Rechtsstreit als Nebenintervenient beigetreten ist, unterstützt wird. Die Unterbrechung wirkt entsprechend auf das Beteiligungsverhältnis des Nebenintervenienten und macht dessen Handeln in gleicher Weise unwirksam wie das der

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Insolvenzanfechtungen, der Insolvenzplan – und das neuerliche Insolvenzverfahren

Wird der Insolvenzverwalter im Insolvenzplan ermächtigt, anhängige Anfechtungsklagen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens fortzuführen, werden diese Prozesse durch die Eröffnung eines neuen Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners unterbrochen. Der Verwalter in dem neuen Insolvenzverfahren kann den Rechtsstreit aufnehmen. Wird der Insolvenzverwalter im Insolvenzplan ermächtigt, anhängige Anfechtungsklagen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens

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Landgericht Bremen

Teilurteil – und die Kostenentscheidung für einen Streitgenossen

Ein Streitgenosse, gegen den der Rechtsstreit durch Teilurteil endgültig entschieden ist, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Kostenentscheidung; insoweit ist die Kostenentscheidung nicht insgesamt dem Schlussurteil vorzubehalten. Gegen die Zurückweisung seines Antrags auf Erlass einer Kostenentscheidung ist der ausgeschiedene Streitgenosse beschwerdebefugt. Die Beschwerde ist in entsprechender Anwendung des §

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Oberlandesgericht München

Insolvenzeröffnung während der Gerichtsstandsbestimmung

Die Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer beklagten Partei hindert die Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht. Einer Gerichtsstandsbestimmung steht nicht entgegen, dass gemäß § 240 Satz 1 ZPO durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Rechtsstreit gegen die Schuldnerin unterbrochen ist.

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Notar

Verwerfung eines Rechtsmittels trotz Verfahrensunterbrechung

Ein Rechtsmittel, das bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, kann in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden. Die Verwerfung des Rechtsmittels (hier: der Nichtzulassungsbeschwerde) wird mithin durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Klägerin und die

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