Bundesverfassungsgericht

Gleichzeitige Verfassungsbeschwerde zum Landes- und Bundesverfassungsgericht – und die Kostenerstattung

Nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde ist über die Auslagenerstattung gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden. Im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts findet eine summarische Prüfung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Entscheidung nach § 34a Abs. 3 BVerfGG grundsätzlich nicht

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Gefängnis

Die Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen – und das zwischenzeitliche Strafende

Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass ein Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder jedenfalls für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit vorliegt. Dieses Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fortbestehen. Ein Beschwerdeführer ist daher verpflichtet, seine Verfassungsbeschwerde bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu

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Schreibblock

Verfassungsbeschwerde – auch gegen die Entscheidung über die Anhörungsrüge?

Der Beschluss, mit dem über eine Anhörungsrüge entschieden wird, kann nur dann Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, wenn mit ihm eine eigenständige Beschwer verbunden ist.  Unterbleibt im Anhörungsrügeverfahren lediglich die Korrektur des vom Beschwerdeführer gerügten Fehlers, wird also – aus seiner Sicht – der vorangegangene Anhörungsverstoß nicht korrigiert, so liegt in

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Bundesverfassungsgericht

Europäischer Haftbefehl – und die Verfassungsbeschwerde

Das Verfahren der Überstellung im Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl (RbEuHb) ist vollständig unionsrechtlich determiniert. Das gilt auch für fakultative Bewilligungshindernisse, die in Art. 4 RbEuHb abschließend geregelt sind. Bei der Anwendung unionsrechtlich vollständig vereinheitlichter Regelungen sind grundsätzlich nicht die deutschen Grundrechte, sondern die Unionsgrundrechte maßgeblich. Gegenstand einer

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Bundesverfassungsgericht

Prozesskostenhilfe für eine Verfassungsbeschwerde – und kein beizuordnender Rechtsanwalt

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig. Auch die isolierte Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde ist nicht ausgeschlossen. Prozesskostenhilfe ist allerdings nur zu bewilligen, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint. Das ist der Fall, wenn der Betroffene gehindert

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Bundesverfassungsgericht

Prozesskostenhilfe für einen Volljuristen

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe entsprechend der §§ 114 ff. ZPO zwar möglich. Die Prozesskostenhilfe wird aber nur unter strengen Voraussetzungen gewährt, weil das Verfahren kostenfrei ist und kein Anwaltszwang besteht.  Sie wird daher nur gewährt, wenn dies unbedingt erforderlich

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Hörsaal

Die zukünftige Hochschulausbildung der Psychotherapeuten

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtssatzverfassungsbeschwerde einer privaten Hochschule gegen die Neufassung des Psychotherapeutengesetzes nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführenden, eine staatlich anerkannte private Hochschule und ihre Trägergesellschaft, wenden sich gegen eine Neufassung des Psychotherapeutengesetz (PsychThG), wonach die Psychotherapeutenausbildung in Zukunft nur noch an Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen angeboten werden

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BVerfGE

Vollzug von Abschiebungshaft – trotz unterlassener Anhörung

Eine Verfassungsbeschwerde bezüglich des Vollzugs von Abschiebungshaft ist trotz unterlassener Anhörung des Betroffenen unzulässig, wenn dieser keine Anhörungsrüge eingelegt hat. Nach dem Grundsatz der Subsidiarität soll der gerügte Grundrechtsverstoß nach Möglichkeit schon im fachgerichtlichen Verfahren beseitigt werden. Danach haben Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn

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Bücherregal

Die unterlassene Anhörungsrüge

Eine trotz naheliegender Gehörsverletzung ohne vorherige Anhörungsrüge erhobene Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie mangels erhobener Anhörungsrüge gemäß § 33a StPO dem Grundsatz der Subsidiarität nicht gerecht wird. Der in § 90 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verlangt, dass Beschwerdeführer alle nach Lage der Dinge

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Bundesverfassungsgericht

Urteilsverfassungsbeschwerde – und die vorzulegenden Unterlagen

Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, so zählt zu den Anforderungen an die hinreichende Begründung auch die Vorlage der angegriffenen Entscheidungen und derjenigen Schriftstücke, ohne deren Kenntnis die Berechtigung der geltend gemachten Rügen sich nicht beurteilen lässt, zumindest aber deren Wiedergabe ihrem wesentlichen Inhalt nach, weil das Bundesverfassungsgericht nur

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Teddybär

Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche Umgangsregelung – und dessen Erledigdung

Das Rechtsschutzbedürfnis muss grundsätzlich noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben sein. Nach Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens kann es fortbestehen, wenn anderenfalls entweder die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend erscheint, eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen

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Bundesverfassungsgericht

Erledigung nach geänderter Rechtslage

Erfolgt eine behördlicher Abhilfe aufgrund einer Änderung der Rechtslage zugunsten der Beschwerdeführerin, scheidet im Falle einer Erledigungserklärung der Verfassungsbeschwerde eine Auslagenerstattung zugunsten der Beschwerdeführerin aus. Nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde ist über die Auslagenerstattung gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden. Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift

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Bundesverfassungsgericht

Urteilsverfassungsbeschwerde – und die nicht vorgelegten Unterlagen

Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen bedarf es außer der Vorlage der angegriffenen Entscheidungen auch derjenigen Schriftstücke, ohne deren Kenntnis die Berechtigung der geltend gemachten Rügen sich nicht beurteilen lässt; zumindest muss der wesentliche Inhalt wiedergegeben werden, weil das Bundesverfassungsgericht nur so in die Lage versetzt wird, zu beurteilen,

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Bundesverfassungsgericht

Die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts – und ihre Bindungswirkung

Eine vom Bundesverfassungsgericht erlassene einstweilige Anordnung schließt eine Beschwerdeentscheidung des zuständigen Fachgerichts auch während des noch andauernden Verfahrens über die Verfassungsbeschwerde jedenfalls aus verfassungsprozessualen Gründen nicht aus.  Eine in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Einzelfall angenommene Bindungswirkung (vgl. § 31 Abs. 1 BVerfGG) einstweiliger Anordnungen wird grundsätzlich nur dann in

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Bundesverfassungsgericht

Die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts – und die Widerspruchsberechtigung

Widerspruchsberechtigt gegen eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts ist lediglich, wer am verfassungsgerichtlichen Verfahren beteiligt ist. Der Begünstigte des einer Verfassungsbeschwerde zugrundeliegenden Ausgangsverfahrens, wie hier das Jugendamt, ist zwar äußerungsberechtigt (§ 94 Abs. 3 BVerfGG). Ihm fehlt aber als einem nicht am verfassungsgerichtlichen Verfahren Beteiligten die Befugnis zum Widerspruch. Eine Beteiligtenstellung

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Bundesverfassungsgericht Sitzungssaal

Karlsruhe – und die Missbrauchsgebühr

Die Auferlegung der Missbrauchsgebühr beruht auf § 34 Abs. 2 BVerfGG. Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine Verfassungsbeschwerde oder ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch

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Schreibmaschine

Die erledigte Verfassungsbeschwerde – und das fortbestehende Rechtsschutzbedürfnis

Der Umstand, dass die Fachgerichte und das Bundesverfassungsgericht häufig außerstande sind, schwierige Rechtsfragen in kurzer Zeit zu entscheiden, darf grundsätzlich nicht dazu führen, dass eine Verfassungsbeschwerde allein wegen des vom Beschwerdeführer nicht zu vertretenden Zeitablaufs als unzulässig verworfen wird. Bei Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens besteht das Rechtsschutzbedürfnis

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Laptop

Verfassungsbeschwerde – und die Pflicht zur Ergänzung ihrer Begründung

 Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass ein Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder jedenfalls für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit vorliegt. Dieses Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fortbestehen. Ein Beschwerdeführer ist angehalten, seine Verfassungsbeschwerde bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten

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Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde gegen eine einstweilige Verfügung – und die Kostenerstattung

Wird eine Verfassungsbeschwerde gegen eine einstweilige Verfügung dadurch erledigt, dass die einstweilige Verfügung auf – am selben Tag wie die Verfassungsbeschwerde eingelegten – Antrag der Beschwerdeführerin durch Urteil des Landgerichts aufgehoben wird, besteht kein Anspruch der Beschwerdeführerin auf Erstattung ihrer notwendigen Auslagen. Über die Verfassungsbeschwerde ist infolge der Erledigungserklärung der

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Bundesverfassungsgericht Sitzungssaal

Tarifvertragliche Höhergruppierung der Servicekräfte beim Amtsgericht – und die Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin

Ein Bundesland kann sich auch insoweit nicht auf Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte berufen, wie es zivilrechtlich – als Arbeitgeber – tätig geworden ist. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich diese gegen zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts

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BVerfGE

Verfassungsbeschwerde gegen die versagte PKH – und ihre Erledigung durch das Bundessozialericht

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich die Klägerin gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für ein sozialgerichtliches Berufungsverfahren gewandt hatte. An der angegriffenen Entscheidung hatte ein mehrjährig an das Landessozialgericht abgeordneter Richter mitgewirkt. Die Beschwerdeführerin sah sich aufgrund dessen in ihrem Recht auf den gesetzlichen

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Bundesverfassungsgericht Sitzungssaal

Verfassungsbeschwerde gegen Beschlagnahmeanordnung – und der Grundsatz der Subsidiarität

Eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Beschlagnahmeanordnung ist mangels eines zuvor gestellten Antrags auf gerichtliche Entscheidung unzulässig. In dem hier vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Anordnung der Beschlagnahme zahlreicher Unterlagen und Ordner im Rahmen eines Strafverfahrens wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Dem sind im April 2013, Juni

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Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde – und die Prozesskostenhilfe für Äußerungsberechtigte

Zwar können im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach § 94 Abs. 3 BVerfGG Äußerungsberechtigte Prozesskostenhilfe erhalten. Hierfür müssen allerdings besondere Voraussetzungen vorliegen, etwa, dass neue Gesichtspunkte vorgebracht werden, die für die verfassungsrechtliche Beurteilung von Bedeutung sein können. Maßgeblich ist die ex-ante-Perspektive eines vernünftigen Äußerungsberechtigten. Solche Voraussetzungen waren vor das Bundesverfassungsgericht im hier entschiedenen

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Bundesverfassungsgericht Sitzungssaal

Verfassungsbeschwerde – und der Tod des Beschwerdeführers

Durch den Tod des Beschwerdeführers erledigt sich die Verfassungsbeschwerde. Es ist gesetzlich nicht geregelt, welche Auswirkungen der Tod des Beschwerdeführers auf ein anhängiges Verfassungsbeschwerdeverfahren hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erledigt sich im Grundsatz mit dem Tod des Beschwerdeführers eine zur Durchsetzung seiner höchstpersönlichen Rechte erhobene Verfassungsbeschwerde. Im einzelnen Fall

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Bundesverfassungsgericht Sitzungssaal

Karlsruhe – und das baden-württembergische Landesgrundsteuergesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen das im November 2020 verkündete baden-württembergische Landesgrundsteuergesetz nicht zur Entscheidung angenommen; die Verfassungsbeschwerden waren verfristet: Die Verfassungsbeschwerden richten sich bei verständiger Auslegung gegen § 38 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung einer Landesgrundsteuer vom 04.11.2020 (Landesgrundsteuergesetz – LGrStG), der für die Bewertung von Grundvermögen

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Bundesverfassungsgericht

Die erfolglose Verfassungsbeschwerde – und die Missbrauchsgebühr gegen den Rechtsanwalt

Von einem Rechtsanwalt, der ein Mandat zur Führung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, ist zu verlangen, dass er sich mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde auseinandersetzt, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Fragen prüft, die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält.

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Bundesverfassungsgericht

Prozesskostenhilfe vor dem Bundesverfassungsgericht

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist aus Gründen der Rechtsschutzgleichheit im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Antragsteller entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig. Auch die isolierte Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde ist nicht ausgeschlossen. Allerdings wird Prozesskostenhilfe nur gewährt, wenn

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Bundesverfassungsgericht

Die erfolglose Eilentscheidung im bayerischen Popularklageverfahren – und keine Verfassungsbeschwerde

Bleibt ein Eilantrag im bayerischen Popularklageverfahren auf der Grundlage einer Folgenabwägung vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshofs bei offenen Erfolgsaussichten in der Hauptsache ohne Erfolg, ist eine hiergegen  – ggrfs. mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundenen – Verfassungsbeschwerde unzulässig. Insbesondere genügt eine solche Verfassungsbeschwerde nicht dem in Art. 94

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Bundesverfassungsgericht

Die noch nicht beschiedene Anhörungsrüge – und die Subsidiarität des verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutzes

Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen

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Bundesverfassungsgericht

Die erfolgreiche Landesverfassungsbeschwerde – und die dadurch erledigte Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht

Der Umstand, dass durch die parallele Erhebung zweier Verfassungsbeschwerden zweimal Kosten entstanden sind, führt nicht dazu, dass die Auslagenerstattung in den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht als unbillig anzusehen ist. Nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde ist über die Auslagenerstattung gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden. Die Erstattung der

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Landgericht Koblenz (Sitzungssaal 2)

Rechtsmittelbegründung ohne Rechtsausführungen – und die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

Der in § 90 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verlangt, dass Beschwerdeführer alle nach Lage der Dinge zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung schon im fachgerichtlichen Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen. Der Subsidiaritätsgrundsatz soll vor allem sichern, dass

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Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

Richten sich Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, gebietet der Grundsatz der materiellen Subsidiarität regelmäßig die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache, wenn Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen. Verzichtbar ist dies nur, wenn eine Rechtsverletzung geltend gemacht wird, die das Fachgericht gerade durch die Art und

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Bundesverfassungsgericht

Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts – und die Vorwegnahme der Hauptsache

Der Erlass einer beantragten einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts kommt nicht in Betracht, wenn mit dem Erlass die Hauptsache in unzulässiger Weise vorweggenommen würde. Durch eine einstweilige Anordnung darf die Hauptsache nicht vorweggenommen werden. Über die in der Hauptsache aufgeworfenen Fragen kann im Verfahren nach § 32 BVerfGG grundsätzlich nicht entschieden

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Bundesverfassungsgericht

EU-Recht – und die Verfassungsbeschwerde

Bei der Anwendung unionsrechtlich vollständig vereinheitlichter Regelungen sind grundsätzlich nicht die deutschen Grundrechte, sondern die Unionsgrundrechte maßgeblich. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Kontrolle der Entscheidung eines Fachgerichts daraufhin, ob es bei der ihm obliegenden Anwendung des Unionsrechts den hierbei zu beachtenden Anforderungen der Grundrechtecharta Genüge getan hat. Das Bundesverfassungsgericht gewährleistet

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Bundesverfassungsgericht

Auslagenerstattung für die erledigte Verfassungsbeschwerde

Über eine Verfassungsbeschwerde ist nicht mehr zu entscheiden, nachdem der Beschwerdeführer sie für erledigt erklärt hat. Nach Erledigung der Hauptsache ist über die Auslagenerstattung gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu befinden. Bei der Entscheidung über die Auslagenerstattung kann insbesondere dem Grund wesentliche Bedeutung zukommen, der zur Erledigung

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BVerfGE

Die bereits vollzogene Zwangsräumung – und die Verfassungsbeschwerde

Vollstreckungsschutz kann nicht mehr gewährt werden, wenn die Räumung bereits durchgeführt ist. Nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung ist bei Zwangsräumungen mit der Einweisung des Gläubigers in den Besitz der Räume durch Übergabe der Schlüssel diese Vollstreckungsmaßnahme beendet und kann demgemäß vom Gerichtsvollzieher nicht mehr aufgehoben werden. Vielmehr müsste eine bereits endgültig

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Bundesverfassungsgericht

Urteilsverfassungsbeschwerde – und die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

Nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG  ist der Sachverhalt, aus dem sich die Grundrechtsverletzung ergeben soll, substantiiert und schlüssig darzulegen. Ferner muss sich die Verfassungsbeschwerde mit dem zugrundeliegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts auseinandersetzen. Aus dem Vortrag eines Beschwerdeführers muss sich

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Bundesverfassungsgericht

Urteilsverfassungsbeschwerde – und die Prozessführung vor den Fachgerichten

Der Grundsatz der materiellen Subsidiarität erfordert, dass ein Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde den Rechtsweg nicht nur formell, sondern auch in der gehörigen Weise unter Nutzung der gegebenen Möglichkeiten durchläuft, um auf die Vermeidung oder Korrektur des gerügten Grundrechtsverstoßes hinzuwirken. Daran fehlt es etwa, wenn es Beschwerdeführerin unterlassen hat, selbst

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Landgericht Hannover

Einstweilige Verfügung – oder: Verfassungsbeschwerde statt Widerspruch?

Der Grundsatz der Subsidiarität kann auch trotz Rechtswegerschöpfung nicht gewahrt sein. Mit der hier nicht zur Entscheidung angenommenen Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdeführerin-zutreffend- eine Verletzung in ihrem grundrechtsgleichen Recht auf prozessuale Waffengleichheit aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art.20 Abs. 3 GG. Das Landgericht habe bewusst ein einseitiges Geheimverfahren

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Kalender

Verfassungsbeschwerde in Strafsachen – und die Monatsfrist

Die allgemeine Begründungslast des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG verlangt von einem Beschwerdeführer im Zweifelsfall die schlüssige Darlegung, dass die einmonatige Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde eingehalten ist. In Strafsachen werden Entscheidungen regelmäßig sowohl dem Verteidiger als auch

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BVerfGE

Verfassungsbeschwerde – und die Auslagenerstattung nach Erledigung

Nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde ist über die Auslagenerstattung gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden. Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 34 Abs. 1 BVerfGG), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten

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