Bundesverfassungsgericht Sitzungssaal

Erledigung einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde – und die Kostenerstattung

Nach einer Erledigung der Verfassungsbeschwerde ist über die Auslagenerstattung nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden (§ 34a Abs. 3 BVerfGG). Dabei findet zwar eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde im Grundsatz nicht statt. Ungeachtet dessen entspricht die Erstattung der Auslagen aber regelmäßig nicht der Billigkeit, wenn die Verfassungsbeschwerde zum Zeitpunkt ihrer

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Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde – und die dem Prozessbevollmächtigten auferlegte Missbrauchsgebühr

Die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr gegen den Prozessbevollmächtigten beruht auf § 34 Abs. 2 BVerfGG. Ein Missbrauch des Rechtsbehelfs der Verfassungsbeschwerde liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss. Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen,

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Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde gegen eine wettbewerbsrechtliche einstweilige Verfügung

Vor dem Bundesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine wettbewerbsrechtliche einstweilige Verfügung insbesondere mangels Darlegung der Rechtswegerschöpfung erfolglos geblieben; das Bundesverfassungsgericht hat sie nicht zur Entscheidung angenommen: Die beschwerdeführende macht einen Verstoß gegen die prozessuale Waffengleichheit (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art.20 Abs. 3 GG) und das Recht auf den gesetzlichen

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Bundesverfassungsgericht

Substanzlose Verfassungsbeschwerden vom Fließband

Einem Beschwerdeführer kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 BVerfGG eine Missbrauchsgebühr von bis zu 2.600 Euro auferlegt werden. Ein Missbrauch kann unter anderem vorliegen, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jedermann erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden oder völlig aussichtslose einstweilige Rechtsschutzanträge an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch

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Bundesverfassungsgericht

Einstweilige Verfügung – und die Verfassungsbeschwerde

Das Bundesverfassungsgericht hat  eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine ohne mündliche Verhandlung und ohne Anhörung der Beschwerdeführerin im Verfahren ergangene wettbewerbsrechtliche einstweilige Verfügung richtet. Die Beschwerdeführerin vertreibt kleine Solaranlagen (sogenannte Balkonkraftwerke) an Endverbraucher. Sie wurde von einem Wettbewerber wegen des Vorwurfs künstlich generierter Rezensionen auf einem

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Justizzentrum Potsdam

Verfassungsbeschwerde in äußerungsrechtlichem Eilverfahren – und die Frage der Rechtswegerschöpfung

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann eine Verfassungsbeschwerde ausnahmsweise unmittelbar gegen eine einstweilige Verfügung selbst erhoben werden, wenn zwar andere Rechtsverletzungen – auch ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör – fachgerichtlich angegriffen werden können, die Rügen der Verfassungsbeschwerde sich aber auf eine Rechtsverletzung unmittelbar durch die Handhabung des Prozessrechts im

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Verfassungsbeschwerde – und die zwischenzeitlich verstorbene Beschwerdeführerin

Darüber, welche Folgen der Tod eines Beschwerdeführers auf ein anhängiges Verfassungsbeschwerdeverfahren hat, ist gesetzlich nichts bestimmt.  Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, dass sich eine Verfassungsbeschwerde zur Durchsetzung höchstpersönlicher Rechte des Beschwerdeführers im Falle seines Todes erledigt. Dieser Grundsatz gilt indes nicht ausnahmslos.  Das Bundesverfassungsgericht hat bereits früh

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Bundesverfassungsgericht

Substanzlose Verfassungsbeschwerden vom Fließband

Einem Beschwerdeführer kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 BVerfGG eine Missbrauchsgebühr von bis zu 2.600 Euro auferlegt werden. Ein Missbrauch kann unter anderem vorliegen, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jedermann erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden oder völlig aussichtslose einstweilige Rechtsschutzanträge an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch

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Bundesverfassungsgericht

Die verfrüht erhobene Verfassungsbeschwerde – und die Auslagenerstattung nach Erledigung

Nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde ist über die Auslagenerstattung gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden. Im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts findet eine summarische Prüfung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Entscheidung nach § 34a Abs. 3 BVerfGG grundsätzlich nicht

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Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde gegen eine bereits vollzogene Wohnungsräumung

Die Verfassungsbeschwerde gegen eine – verfassungsrechtlich bedenkliche – Verwehrung von Vollstreckungsschutz kann im Hinblick auf die bereits vollzogene Wohnungsräumung unzulässig sein. So auch in dem hier vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommenen Verfassungsbeschwerde; zwar begegnet die Entscheidung der Fachgerichte, dem Räumungsschuldner ohne weitere Ermittlungen Vollstreckungsschutz zu verwehren, verfassungsrechtlichen Bedenken. Indes

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BVerfGE

Der unbelehrbare Rechtsanwalt – und die Missbrauchsgebühr

Das Bundesverfassungsgericht hat einem Rechtsanwalt, der Verfassungsbeschwerden -mit teilweise wortgleichen Beschwerdebegründungen- offensichtlich nicht den gesetzlichen Bestimmungen der § 92, § 23 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz BVerfGG entsprechend begründet hat, weil der Beschwerdeschrift jegliche auf den Einzelfall bezogene Auseinandersetzung mit den fachgerichtlichen Entscheidungen fehlt, für künftige Verfahren die Auferlegung

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Energiepreispauschale – und die Verfassungsbeschwerde des Rentners

Das Bundesverfassungsgericht hat eine gegen § 113 EStG gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich ein Rentner dagegen wendet, dass er als Rentner keinen Anspruch auf die nach dem Einkommensteuergesetz zu gewährende Energiepreispauschale hat. Mit Art. 1 des Steuerentlastungsgesetzes 2022 vom 23.05.2022 wurden die Regelungen zur Energiepreispauschale eingeführt

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Bundesverfassungsgericht

Die erledigte Verfassungsbeschwerde – und die Kostenentscheidung

Nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde ist über die Auslagenerstattung gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden. Im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts findet eine summarische Prüfung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Entscheidung nach § 34a Abs. 3 BVerfGG grundsätzlich nicht

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Die verfristete Verfassungsbeschwerde

Für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist nach § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG erforderlich, dass diese innerhalb eines Monats ab Zustellung der angegriffenen Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht eingelegt wird.  Hierzu gehört auch die Vorlage aller für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde notwendigen Anlagen, insbesondere der angegriffenen Entscheidungen und aller sonstigen wichtigen

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Bundesverfassungsgericht

Die widerwillige Beerdigung der Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich unmittelbar gegen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der Strafprozessordnung (StPO) richteten, die die anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten auf Vorrat (sogenannte anlasslose Vorratsdatenspeicherung) vorsahen. Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts für die Nichtannahme der drei Verfassungsbeschwerden: Aus den Begründungen der

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Oberlandesgericht Celle

Urteilsverfassungsbeschwerden – und das Rechtsschutzbedürfnis

Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, kann sich die Beschwer in aller Regel nur aus deren Tenor ergeben; er allein bestimmt verbindlich, welche Rechtsfolgen aufgrund des festgestellten Sachverhalts eintreten. Rechtsausführungen sowie nachteilige oder als nachteilig empfundene Ausführungen in den Gründen einer Entscheidung allein begründen keine Beschwer. Eine Verfassungsbeschwerde kann

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Bundesverfassungsgericht

Gleichzeitige Verfassungsbeschwerde zum Landes- und Bundesverfassungsgericht – und die Kostenerstattung

Nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde ist über die Auslagenerstattung gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden. Im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts findet eine summarische Prüfung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Entscheidung nach § 34a Abs. 3 BVerfGG grundsätzlich nicht

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Gefängnis

Die Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen – und das zwischenzeitliche Strafende

Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass ein Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder jedenfalls für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit vorliegt. Dieses Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fortbestehen. Ein Beschwerdeführer ist daher verpflichtet, seine Verfassungsbeschwerde bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu

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Schreibblock

Verfassungsbeschwerde – auch gegen die Entscheidung über die Anhörungsrüge?

Der Beschluss, mit dem über eine Anhörungsrüge entschieden wird, kann nur dann Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, wenn mit ihm eine eigenständige Beschwer verbunden ist.  Unterbleibt im Anhörungsrügeverfahren lediglich die Korrektur des vom Beschwerdeführer gerügten Fehlers, wird also – aus seiner Sicht – der vorangegangene Anhörungsverstoß nicht korrigiert, so liegt in

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Bundesverfassungsgericht

Europäischer Haftbefehl – und die Verfassungsbeschwerde

Das Verfahren der Überstellung im Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl (RbEuHb) ist vollständig unionsrechtlich determiniert. Das gilt auch für fakultative Bewilligungshindernisse, die in Art. 4 RbEuHb abschließend geregelt sind. Bei der Anwendung unionsrechtlich vollständig vereinheitlichter Regelungen sind grundsätzlich nicht die deutschen Grundrechte, sondern die Unionsgrundrechte maßgeblich. Gegenstand einer

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Bundesverfassungsgericht

Prozesskostenhilfe für eine Verfassungsbeschwerde – und kein beizuordnender Rechtsanwalt

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig. Auch die isolierte Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde ist nicht ausgeschlossen. Prozesskostenhilfe ist allerdings nur zu bewilligen, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint. Das ist der Fall, wenn der Betroffene gehindert

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Bundesverfassungsgericht

Prozesskostenhilfe für einen Volljuristen

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe entsprechend der §§ 114 ff. ZPO zwar möglich. Die Prozesskostenhilfe wird aber nur unter strengen Voraussetzungen gewährt, weil das Verfahren kostenfrei ist und kein Anwaltszwang besteht.  Sie wird daher nur gewährt, wenn dies unbedingt erforderlich

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Hörsaal

Die zukünftige Hochschulausbildung der Psychotherapeuten

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtssatzverfassungsbeschwerde einer privaten Hochschule gegen die Neufassung des Psychotherapeutengesetzes nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführenden, eine staatlich anerkannte private Hochschule und ihre Trägergesellschaft, wenden sich gegen eine Neufassung des Psychotherapeutengesetz (PsychThG), wonach die Psychotherapeutenausbildung in Zukunft nur noch an Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen angeboten werden

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BVerfGE

Vollzug von Abschiebungshaft – trotz unterlassener Anhörung

Eine Verfassungsbeschwerde bezüglich des Vollzugs von Abschiebungshaft ist trotz unterlassener Anhörung des Betroffenen unzulässig, wenn dieser keine Anhörungsrüge eingelegt hat. Nach dem Grundsatz der Subsidiarität soll der gerügte Grundrechtsverstoß nach Möglichkeit schon im fachgerichtlichen Verfahren beseitigt werden. Danach haben Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn

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Bücherregal

Die unterlassene Anhörungsrüge

Eine trotz naheliegender Gehörsverletzung ohne vorherige Anhörungsrüge erhobene Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie mangels erhobener Anhörungsrüge gemäß § 33a StPO dem Grundsatz der Subsidiarität nicht gerecht wird. Der in § 90 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verlangt, dass Beschwerdeführer alle nach Lage der Dinge

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Bundesverfassungsgericht

Urteilsverfassungsbeschwerde – und die vorzulegenden Unterlagen

Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, so zählt zu den Anforderungen an die hinreichende Begründung auch die Vorlage der angegriffenen Entscheidungen und derjenigen Schriftstücke, ohne deren Kenntnis die Berechtigung der geltend gemachten Rügen sich nicht beurteilen lässt, zumindest aber deren Wiedergabe ihrem wesentlichen Inhalt nach, weil das Bundesverfassungsgericht nur

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Teddybär

Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche Umgangsregelung – und dessen Erledigdung

Das Rechtsschutzbedürfnis muss grundsätzlich noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben sein. Nach Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens kann es fortbestehen, wenn anderenfalls entweder die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend erscheint, eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen

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Bundesverfassungsgericht

Erledigung nach geänderter Rechtslage

Erfolgt eine behördlicher Abhilfe aufgrund einer Änderung der Rechtslage zugunsten der Beschwerdeführerin, scheidet im Falle einer Erledigungserklärung der Verfassungsbeschwerde eine Auslagenerstattung zugunsten der Beschwerdeführerin aus. Nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde ist über die Auslagenerstattung gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden. Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift

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Bundesverfassungsgericht

Urteilsverfassungsbeschwerde – und die nicht vorgelegten Unterlagen

Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen bedarf es außer der Vorlage der angegriffenen Entscheidungen auch derjenigen Schriftstücke, ohne deren Kenntnis die Berechtigung der geltend gemachten Rügen sich nicht beurteilen lässt; zumindest muss der wesentliche Inhalt wiedergegeben werden, weil das Bundesverfassungsgericht nur so in die Lage versetzt wird, zu beurteilen,

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Bundesverfassungsgericht

Die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts – und ihre Bindungswirkung

Eine vom Bundesverfassungsgericht erlassene einstweilige Anordnung schließt eine Beschwerdeentscheidung des zuständigen Fachgerichts auch während des noch andauernden Verfahrens über die Verfassungsbeschwerde jedenfalls aus verfassungsprozessualen Gründen nicht aus.  Eine in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Einzelfall angenommene Bindungswirkung (vgl. § 31 Abs. 1 BVerfGG) einstweiliger Anordnungen wird grundsätzlich nur dann in

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Bundesverfassungsgericht

Die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts – und die Widerspruchsberechtigung

Widerspruchsberechtigt gegen eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts ist lediglich, wer am verfassungsgerichtlichen Verfahren beteiligt ist. Der Begünstigte des einer Verfassungsbeschwerde zugrundeliegenden Ausgangsverfahrens, wie hier das Jugendamt, ist zwar äußerungsberechtigt (§ 94 Abs. 3 BVerfGG). Ihm fehlt aber als einem nicht am verfassungsgerichtlichen Verfahren Beteiligten die Befugnis zum Widerspruch. Eine Beteiligtenstellung

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Bundesverfassungsgericht Sitzungssaal

Karlsruhe – und die Missbrauchsgebühr

Die Auferlegung der Missbrauchsgebühr beruht auf § 34 Abs. 2 BVerfGG. Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine Verfassungsbeschwerde oder ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch

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Schreibmaschine

Die erledigte Verfassungsbeschwerde – und das fortbestehende Rechtsschutzbedürfnis

Der Umstand, dass die Fachgerichte und das Bundesverfassungsgericht häufig außerstande sind, schwierige Rechtsfragen in kurzer Zeit zu entscheiden, darf grundsätzlich nicht dazu führen, dass eine Verfassungsbeschwerde allein wegen des vom Beschwerdeführer nicht zu vertretenden Zeitablaufs als unzulässig verworfen wird. Bei Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens besteht das Rechtsschutzbedürfnis

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Laptop

Verfassungsbeschwerde – und die Pflicht zur Ergänzung ihrer Begründung

 Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass ein Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder jedenfalls für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit vorliegt. Dieses Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fortbestehen. Ein Beschwerdeführer ist angehalten, seine Verfassungsbeschwerde bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten

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Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde gegen eine einstweilige Verfügung – und die Kostenerstattung

Wird eine Verfassungsbeschwerde gegen eine einstweilige Verfügung dadurch erledigt, dass die einstweilige Verfügung auf – am selben Tag wie die Verfassungsbeschwerde eingelegten – Antrag der Beschwerdeführerin durch Urteil des Landgerichts aufgehoben wird, besteht kein Anspruch der Beschwerdeführerin auf Erstattung ihrer notwendigen Auslagen. Über die Verfassungsbeschwerde ist infolge der Erledigungserklärung der

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Bundesverfassungsgericht Sitzungssaal

Tarifvertragliche Höhergruppierung der Servicekräfte beim Amtsgericht – und die Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin

Ein Bundesland kann sich auch insoweit nicht auf Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte berufen, wie es zivilrechtlich – als Arbeitgeber – tätig geworden ist. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich diese gegen zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts

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BVerfGE

Verfassungsbeschwerde gegen die versagte PKH – und ihre Erledigung durch das Bundessozialericht

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich die Klägerin gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für ein sozialgerichtliches Berufungsverfahren gewandt hatte. An der angegriffenen Entscheidung hatte ein mehrjährig an das Landessozialgericht abgeordneter Richter mitgewirkt. Die Beschwerdeführerin sah sich aufgrund dessen in ihrem Recht auf den gesetzlichen

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Bundesverfassungsgericht Sitzungssaal

Verfassungsbeschwerde gegen Beschlagnahmeanordnung – und der Grundsatz der Subsidiarität

Eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Beschlagnahmeanordnung ist mangels eines zuvor gestellten Antrags auf gerichtliche Entscheidung unzulässig. In dem hier vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Anordnung der Beschlagnahme zahlreicher Unterlagen und Ordner im Rahmen eines Strafverfahrens wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Dem sind im April 2013, Juni

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Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde – und die Prozesskostenhilfe für Äußerungsberechtigte

Zwar können im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach § 94 Abs. 3 BVerfGG Äußerungsberechtigte Prozesskostenhilfe erhalten. Hierfür müssen allerdings besondere Voraussetzungen vorliegen, etwa, dass neue Gesichtspunkte vorgebracht werden, die für die verfassungsrechtliche Beurteilung von Bedeutung sein können. Maßgeblich ist die ex-ante-Perspektive eines vernünftigen Äußerungsberechtigten. Solche Voraussetzungen waren vor das Bundesverfassungsgericht im hier entschiedenen

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Bundesverfassungsgericht Sitzungssaal

Verfassungsbeschwerde – und der Tod des Beschwerdeführers

Durch den Tod des Beschwerdeführers erledigt sich die Verfassungsbeschwerde. Es ist gesetzlich nicht geregelt, welche Auswirkungen der Tod des Beschwerdeführers auf ein anhängiges Verfassungsbeschwerdeverfahren hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erledigt sich im Grundsatz mit dem Tod des Beschwerdeführers eine zur Durchsetzung seiner höchstpersönlichen Rechte erhobene Verfassungsbeschwerde. Im einzelnen Fall

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Bundesverfassungsgericht Sitzungssaal

Karlsruhe – und das baden-württembergische Landesgrundsteuergesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen das im November 2020 verkündete baden-württembergische Landesgrundsteuergesetz nicht zur Entscheidung angenommen; die Verfassungsbeschwerden waren verfristet: Die Verfassungsbeschwerden richten sich bei verständiger Auslegung gegen § 38 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung einer Landesgrundsteuer vom 04.11.2020 (Landesgrundsteuergesetz – LGrStG), der für die Bewertung von Grundvermögen

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