Mutterpass

Mutterschutz nach einer Fehlgeburt

Vor dem Bundesverfassungsgericht ist die Verfassungsbeschwerde mehrerer Frauen mit dem Ziel der Gewährung von Mutterschutz nach einer Fehlgeburt erfolglos geblieben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da sie weder die Frist für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde noch

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Die verfristete Verfassungsbeschwerde

Für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist nach § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG erforderlich, dass diese innerhalb eines Monats ab Zustellung der angegriffenen Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht eingelegt wird. 

Hierzu gehört auch die Vorlage aller für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde

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