Unterlässt ein Gericht aufgrund einer unvertretbaren verfassungskonformen Gesetzesauslegung eine Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht, so verletzt dies die Garantie des gesetzlichen Richters. Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde einer Enteignungsbehörde gegen eine stattgegeben. Die Enteignungsbehörde konnte sich vorliegend auf die justiziellen Gewährleistungen aus Art. 101 Abs. 1 Satz
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