Die AfD – und der Verfassungsschutzbericht

Das Bundesministerium des Innern muss den Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2022 wegen darin enthaltener Aussagen zur AfD weiterhin nicht korrigieren. Eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hat nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Beschwerdeverfahren bestätigt. 

Im Verfassungsschutzbericht des Bundes für

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Identitäre Bewegung

Identitäre sind „gesichert rechtsextrem“

Einstufungen der sog. Identitären Bewegung als „Verdachtsfall“ sowie als „gesichert rechtsextrem“ in den Verfassungsschutzberichten 2016 bis 2019 sind nach einer aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg nicht zu beanstanden.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das

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Verdachtsfälle im Verfassungsschutzbericht

Das Bun­des­ver­fas­sungs­schutz­ge­setz er­mäch­tigt das Bun­des­mi­nis­te­ri­um des In­nern nicht, in sei­nen Ver­fas­sungs­schutz­be­richt auch sol­che Ver­ei­ni­gun­gen auf­zu­neh­men, bei denen zwar tat­säch­li­che An­halts­punk­te für Be­stre­bun­gen gegen die frei­heit­li­che de­mo­kra­ti­sche Grund­ord­nung vor­lie­gen, sol­che Be­stre­bun­gen aber noch nicht si­cher fest­ge­stellt wer­den kön­nen (so­ge­nann­te Ver­dachts­fäl­le). In

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Verdachtsfälle im Verfassungsschutzbericht

Im Verfassungsschutzbericht des Bundes darf keine Berichterstattung über bloße Verdachtsfälle erfolgen. Das Bundesverfassungsschutzgesetz ermächtigt das Bundesministerium des Innern nicht, in seinen Verfassungsschutzbericht auch solche Vereinigungen aufzunehmen, bei denen zwar tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen, solche

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Der sog. Verdachtsfall im Verfassungsschutzbericht

Eine Berichterstattung über den bloßen Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen lässt das Bundesverfassungsschutzgesetz nicht zu. Für eine Veröffentlichung im Verfassungsschutzbericht wird mindestens vorausgesetzt, dass die tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen hinreichend gewichtig sind, um die Veröffentlichung in Verfassungsschutzberichten auch angesichts der nachteiligen

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Die Rockband im Verfassungsschutzbericht

Droht einer Rockband kein wirtschaftlicher Schaden durch die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht und ist keine besondere Dringlichkeit gegeben, besteht kein Grund für eine Entscheidung im Eilverfahren über die Streichung der Erwähung im Verfassungsschutzbericht. Es ist zumutbar, eine Entscheidung in der Hauptsache

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Erwähnung in Verfassungsschutzbericht

Die Klage der Partei „Bürgerbewegung pro Nordrhein-Westfalen“ („pro NRW“) gegen die Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten 2008 ist vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgewiesen worden. Das Gericht ist der Auffassung, soweit diese Verfassungsschutzberichte in Bezug auf die Klägerin über die Einschätzung des bloßen

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