Bundesverwaltungsgericht

Verwendung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs – als Dienstpflichtverletzung eines Professors

Die Forderung einer restriktiveren Migrations- und Einbürgerungspolitik verstößt nicht gegen die Verfassungstreuepflicht von Beamten. Diese Schwelle wird erst überschritten, wenn die rechtliche Gleichstellung aller Staatsangehörigen infrage gestellt wird. Die Differenzierung von Staatsvolk einerseits und „ethnisch-kulturell“ bestimmtem deutschen Volk andererseits kann

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