Berlin

Öffentliche Aufträge – und der Unterlassungsanspruch gegen eine Vergabesperre

Schließt ein öffentlicher Auftraggeber ein Unternehmen ohne hinreichenden sachlichen Grund generell von der Vergabe von Aufträgen oder der Teilnahme an Vergabeverfahren aus, steht dem ausgeschlossenen Unternehmen gegen die Umsetzung einer solchen rechtswidrigen Vergabesperre ein Unterlassungsanspruch zu. Eine Unterlassungsverpflichtung erschöpft sich nicht im bloßen Nichtstun, sondern umfasst auch die Vornahme von

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Rotes Rathaus

Vergabesperre – wegen eines Interessenkonflikts beim öffentlichen Auftraggeber

Ein Interessenkonflikt bei einem Organmitglied des öffentlichen Auftraggebers kann eine Vergabesperre nur insoweit rechtfertigen, als der Gefahr eines Einflusses auf ein Vergabeverfahren nicht durch eine sachgerechte Organisation der Vorbereitung und Durchführung betroffener Vergabeverfahren sowie der hierauf bezogenen Entscheidungsprozesse begegnet werden kann. Der Eingriff des öffentlichen Auftraggebers in das Recht am

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Architektenhonorar – für die Teilnahme am Vergabeverfahren

Hat sich ein Architekt oder Ingenieur an einem nach der Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen durchgeführten, dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabeverfahren beteiligt, in dem für über die Bearbeitung der Angebotsunterlagen hinausgehende Leistungen eine pauschale Vergütung als abschließende Zahlung vorgesehen ist, kann er die Bindung an diese Vergütung

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Computerarbeit

Altkleidercontainer per Dienstleistungskonzession

Die Berechtigung zum Aufstellen von Sammelbehältern für Alttextilien auf öffentlichen Flächen zur Durchführung einer gewerblichen Sammlung kann regelmäßig als Dienstleistungskonzession vergeben werden. Die Vergabe einer solchen Dienstleistungskonzession unterliegt nicht den Bestimmungen des Vergaberechts nach dem GWB. Der Annahme einer gewerblichen Sammlung i. S. d. § 17 Abs. 2 Satz 1

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Anwaltsvergütung im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren

Die für die Vertretung im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zur Festsetzung begehrte Geschäftsgebühr ist auf die Verfahrensgebühr des Beschwerdeverfahrens auch dann anzurechnen, wenn der anwaltliche Vertreter des Erstattungsberechtigten für diesen auf der Grundlage einer Stundenhonorarvereinbarung tätig geworden ist. Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300, 2301 RVG VV für die Vertretung

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Taschenrechner

Stadtbahnprogramm Gera – die vergaberechtskonforme Wertung von Nebenangeboten

Ist in einem in den Geltungsbereich des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen fallenden Vergabeverfahren der Preis alleiniges Zuschlagskriterium, dürfen Nebenangebote grundsätzlich nicht zugelassen und gewertet werden. Die für Nebenangebote vorzugebenden Mindestanforderungen brauchen im Allgemeinen nicht alle Details der Ausführung zu erfassen, sondern dürfen Spielraum für eine hinreichend große Variationsbreite

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Bodenabfertigungsdiensten am Flughafen Hamburg

Über die Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten an einen Fremddienstleister am Flughafen Hamburg muss neu entschieden werden Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Auswahl des Fremddienstleisters für die Bodenabfertigungsdienste am Flughafen Fuhlsbüttel für die Zeit bis Juli 2020 als voraussichtlich rechtswidrig angesehen. Auf der Grundlage einer Unionsrichtlinie

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Courthouse

Der Ausschreibende als öffentlicher Auftraggeber

Die Eigenschaft des Ausschreibenden als öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 98 GWB folgt nicht allein schon daraus, dass in der Auftragsbekanntmachung die Vergabekammer Niedersachsen als „zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungs-verfahren“ genannt wird und eine Rechtsbehelfsbelehrung nach § 107 ff. GWB erteilt worden ist. Ob der beschrittene Rechtsweg zur Vergabekammer nach den §§

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Prozessführungsbefugnis in der Bundesauftragsverwaltung

In Angelegenheiten der Bundesauftragsverwaltung sind allein die Länder prozessführungsbefugt. In Angelegenheiten der Bundesauftragsverwaltung im Sinne der Art. 85, 90 Abs. 2 GG erfüllen die Länder Bundesaufgaben aus eigener und selbständiger Verwaltungskompetenz. Die Auftragsverwaltung bezieht sich auf die Fernstraßenverwaltung in ihrem gesamten Umfang, so dass sowohl die Hoheitsverwaltung als auch die

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Anforderungen an das Transparenzgebot bei den Verdingungsunterlagen

Der Auftraggeber verstößt gegen das Transparenzgebot, wenn er in den Vergabeunterlagen nicht alle von ihm zur Ermittlung des niedrigsten Preises verwendeten Rechenschritte nachvollziehbar angegeben hat. Der Auftraggeber muss spätestens mit der Übersendung oder Bekanntgabe der Verdingungsunterlagen den Bietern alle Zuschlagskriterien mitteilen, deren Verwendung er vorsieht, sofern er diese im Voraus

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Geldrechner

Ausschreibung mit Kurztextleistungsverzeichnis

Legt der öffentliche Auftraggeber den Vergabeunterlagen ein Kurztextleistungsverzeichnis bei, darf der Bieter als Adressat dies dahin verstehen, bei dessen Verwendung zur Beschreibung der angebotenen Leistung nur die darin geforderten Angaben machen zu müssen. Der öffentliche Auftraggeber kann in diesem Fall den Ausschluss des Angebots nicht darauf stützen, er habe sich

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Aufhebung einer Ausschreibung wegen Überschreitung des geschätzten Auftragswerts

Wann die Aufhebung einer Ausschreibung wegen „deutlicher“ Überschreitung des vertretbar geschätzten Auftragswerts rechtmäßig ist, ist aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung zu entscheiden, bei der insbesondere zu berücksichtigen ist, dass einerseits den öffentlichen Auftraggebern nicht das Risiko einer deutlich überhöhten Preisbildung zugewiesen werden, die Aufhebung andererseits aber auch kein Instrument zur Korrektur

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Regierungsviertel

Die vom öffentlichen Auftraggeber vorformulierten Vergabeunterlagen

Der Erklärungswert der vom öffentlichen Auftraggeber vorformulierten Vergabeunterlagen ist gemäß den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden, auf den objektiven Empfängerhorizont der potenziellen Bieter abstellenden Grundsätzen zu ermitteln. Der gestellten Vergabebedingung einer „rechtsverbindlichen“ Unterzeichnung des Angebots kommt lediglich der Erklärungsgehalt zu, dass der Unterzeichner bei Angebotsabgabe über die erforderliche Vertretungsmacht

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Amtsgericht

Unterlassungsansprüche potentieller Bieter bei vergaberechtswidrigen Vergabebedingungen

Einem (potenziellen) Bieter steht gegen den öffentlichen Auftraggeber kein aus bürgerlich-rechtlichen Vorschriften herzuleitender Anspruch darauf zu, die Verwendung bestimmter als vergaberechtswidrig erachteter Vergabebedingungen in etwaigen zukünftigen Vergabeverfahren zu unterlassen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann aus § 280 Abs. 1 BGB aus einem durch Vertrag begründeten Schuldverhältnis zwar neben dem

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Schild

Vergabenachprüfung in der Abfallentsorgung

Wird ein Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren darauf gestützt, dass die angekündigte Beschaffung von Entsorgungsleistungen durch Vergabe einer Dienstleistungskonzession gesetzwidrig sei und nur im Wege eines öffentlichen Auftrags erfolgen dürfe, sind die Nachprüfungsinstanzen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zuständig. Ob das Begehren vor die im

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Courthouse

Öffentliche Ausschreibungen und „fairer Handel“

Das europäische Unionsrecht steht nicht grundsätzlich einem öffentlichen Auftrag entgegen, für den der öffentliche Auftraggeber verlangt oder wünscht, dass bestimmte zu liefernde Erzeugnisse aus ökologischer Landwirtschaft oder fairem Handel stammen. Der öffentliche Auftraggeber muss jedoch insbesondere detaillierte Spezifikationen verwenden, anstatt auf Umweltgütezeichen oder bestimmte Gütezeichen Bezug zu nehmen Dies entschied

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Münzen

Der Eröffnungszeitpunkt im Vergabeverfahren

Nach § 16 Abs. 1 lit. a VOB/A sind Angebote auszuschließen, die im Eröffnungstermin dem Verhandlungsleiter bei der Öffnung des ersten Angebots nicht vorliegen. Dies gilt auch dann, wenn das Angebot zwar unmittelbar vor dem Eröffnungszeitpunkt im Gebäude angekommen ist, dem Verhandlungsleiter aber noch nicht vorliegt. Mit dieser Begründung hat

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Rechtsweg bei der Überprüfung der Vergabe von Rettungsdienstleistungen

Auf Dienstleistungskonzessionen ist der Vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auch in der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (24. April 2009) geltenden Fassung nicht anzuwenden. Welcher Rechtsweg für Streitigkeiten aus der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen eröffnet ist, ergibt sich aus denselben Grundsätzen, die für die Bestimmung des

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Regenentlastung

Zur Beurteilung der Frage, ob an einem öffentlichen Auftrag ein grenzüberschreitendes Interesse besteht, ist eine Prognose darüber anzustellen, ob der Auftrag nach den konkreten Marktverhältnissen, das heißt mit Blick auf die angesprochenen Branchenkreise und ihre Bereitschaft, Aufträge gegebenenfalls in Anbetracht ihres Volumens und des Ortes der Auftragsdurchführung auch grenzüberschreitend auszuführen,

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Archiv

Vergaberechtsverstöße und der Schadensersatzanspruch des unterlegenen Bieters

Der auf Verstöße des öffentlichen Auftraggebers gegen Vergabevorschriften gestützte Schadensersatzanspruch des Bieters ist nach der Kodifikation der gewohnheitsrechtlichen Rechtsfigur der culpa in contrahendo durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz nicht mehr daran geknüpft, dass der klagende Bieter auf die Einhaltung dieser Regelungen durch den Auftraggeber vertraut hat, sondern es ist dafür auf die

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Auftragsvergabe und Nebenangebote

Die ordnungsgemäße Unterzeichnung eines Hauptangebots deckt regelmäßig auch mit eingereichte Nebenangebote, wenn die vom Auftraggeber festgelegten und von der einschlägigen Vergabe- und Vertragsordnung hierfür vorgesehenen Anforderungen eingehalten sind. Die Beurteilung des Nachweises der Gleichwertigkeit einer angebotenen Variante durch die Vergabestelle ist im Schadensersatzprozess nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob sie sich

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Die S-Bahn fürs Ruhrgebiet

Der Bundesgerichtshof hat in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) den Nachprüfungsantrag eines Wettbewerbers der DB Regio NRW GmbH für begründet erklärt, die S-Bahn-Leistungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr müssen ausgeschrieben werden. 2004 hatten der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und die DB Regio NRW GmbH einen Verkehrsvertrag geschlossen. Dieser Vertrag

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Verzögerungen im Vergabeverfahren und die nicht mehr einzuhaltende Fertigstellungstermine

Ein Zuschlag in einem durch ein Planfeststellungsverfahren verzögerten öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen erfolgt im Zweifel auch dann zu den ausgeschriebenen Fristen und Terminen, wenn diese nicht mehr eingehalten werden können und das Zuschlagsschreiben des Auftraggebers den Hinweis auf später „noch mitzuteilende exakte Fristen“ enthält. Der Grundsatz der vergaberechtskonformen Auslegung bedingt,

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Deutsche Bahn und der Nahverkehr

Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hält den im November 2009 zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) und der DB Regio NRW GmbH (DB Regio) geschlossenen Vergleichsvertrag zum Betrieb der Nahverkehrslinien im Rhein-Ruhrgebiet für vergaberechtswidrig. Die DB Regio hatte am 12.7.2004 einen Vertrag mit dem VRR geschlossen, mit dem die DB

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Änderung der Vergabeverordnung

Das Bundeskabinett hat diese Woche den Änderungswünschen des Bundesrates vom 26. März 2010 zu der vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie erarbeiteten Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und

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Gerichtsgebäude

Beschwerdefrist im Vergabenachprüfungsverfahren

Die Beschwerdefrist des § 117 Abs. 1 GWB wird nicht dadurch in Lauf gesetzt, dass die Vergabekammer eine Beschlussabschrift „vorab“ per Telefax übersendet, wenn für den Empfänger zu erkennen ist, dass die Übermittlung per Telefax nur zur Information und nicht zum Zwecke der Zustellung erfolgt. Einem Bieter, der sich an

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Vergabeverzögerungen

Belässt es der Bieter in einem vergaberechtlichen Verhandlungsverfahren nach § 3 b Nr. 1 c) VOB/A im Rahmen von Verhandlungen mit dem Auftraggeber über die durch eine Zuschlagsverzögerung bedingte Anpassung seines Angebots hinsichtlich der Bauzeit bei der Ankündigung von verzögerungsbedingten Mehrvergütungsansprüchen, so ist eine tatrichterliche Auslegung nicht zu beanstanden, die

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Der Baubeginn in der öffentlichen Ausschreibung

Eine in einer öffentlichen Ausschreibung enthaltene Klausel zum Baubeginn muss vergabekonform ausgelegt werden, wie der Bundesgerichtshof jetzt in einer Entscheidung betonte, in der er darüber entscheiden musste, wie die in den Ausschreibungsbedingungen eines öffentlichen Vergabeverfahrens enthaltene Klausel auszulegen ist: “ Beginn der Ausführung spätestens 12 Werktage nach Zuschlagserteilung“ In dem

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Mehrvergütung nach verzögertem Vergabeverfahren II

Im Anschluss an sein erstes Urteil zur Frage einer Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren hatte der Bundesgerichtshof erneut über die Frage von Mehrvergütungen infolge eines verzögerten Zuschlags im öffentlichen Vergabeverfahren zu entscheiden. Allerdings war es im jetzt zu entscheidenden Fall durch das Nachprüfungsverfahren eines Mitbieters nicht – wie im ersten

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Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren

Seitdem es nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in §§ 102 ff die Möglichkeit für einen (unterlegenen) Bieter gibt, den beabsichtigten Zuschlag an einen anderen Bieter in einem Nachprüfungsverfahren überprüfen zu lassen, ist die öffentliche Vergabe von Bauaufträgen mit einem grundlegenden Problem belastet. Auch ein letztlich erfolgloses Nachprüfungsverfahren nimmt bisweilen

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Laptop

Neues Vergaberecht

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Besonders wichtig ist die Verstärkung der Mittelstandsklausel. Für kleine und mittlere Unternehmen soll es zukünftig leichter möglich sein, sich an größeren öffentlichen Aufträgen erfolgreich zu beteiligen. Öffentliche Aufträge müssen zu diesem Zweck künftig

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Verkauf ist keine Beschaffung

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der Verkauf von Baugrundstücken keine “Beschaffung” im Sinne des Vergaberechts ist. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag heißt es, in solchen Fällen liege der für eine Ausschreibung erforderliche Beschaffungscharakter nicht vor. Die Regierung distanziert sich damit von der vergaberechtlichen Rechtsprechung

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Schreibblock

Tariftreueerklärung

Das Verlangen eines öffentlichen Bauherren nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge ist nach einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsgemäß.

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