Die Aussage der einzigen Belastungszeugin

Wenn – wie im vorliegenden Fall – Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung im Wesentlichen davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, ist die Aussage der einzigen Belastungszeugin einer besonderen Glaubhaftigkeitsprüfung zu unterziehen.

Dabei müssen die Urteilsgründe nachvollziehbar erkennen

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