Der Beschluss, mit dem Verfahrenskostenhilfe für einen Vergleich auch über nicht rechtshängige Ansprüche bewilligt wird, erstreckt sich nicht auf Terminsgebühren, die durch die Verhandlung über die nicht rechtshängigen, aber vom Vergleich erfassten Ansprüche entstehen. Wird die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe auf einen Vergleichsabschluss über nicht anhängige Gegenstände erstreckt, kann der beigeordnete
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