Hamburger Spielvergnügungsteuer

Das HmbSpVStG war jedenfalls für Besteuerungszeiträume bis Juli 2012 sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit europäischen Unionsrecht vereinbar.

Lassen die Spielgeräte eine zutreffende Ermittlung des Spieleinsatzes nicht zu, weil einzelne Vorgänge, die zu einer Minderung des Spieleinsatzes führen würden,

Artikel lesen

Steuerhinterziehung mit Geldspielautomaten

Die Umsätze aus den Geldspielautomaten sind umsatzsteuer- und vergnügungssteuerpflichtig. Zusätzlich zu den monatlich bei den zuständigen Finanzämtern abzugebenden Umsatzsteuervoranmeldungen sind bei den Stadtverwaltungen der Städte, in denen die Automaten betrieben werden, die nach der dort jeweils geltenden Vergnügungssteuersatzung anfallenden Abgaben

Artikel lesen
Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Vergnügungssteuer als Wettbürosteuer

Eine Vergnügungssteuer für Wettbüros, in denen Wettereignisse übertragen werden, stellt aufgrund der Unentgeltlichkeit der Mitverfolgung derselben für den Wettkunden keine örtliche Aufwandsteuer dar und unterfällt daher nicht der kommunalen Steuerhoheit.

Im hier entschiedenen Fall unterlag das Wettbüro zwar nach §§

Artikel lesen

Vergnügungsteuer für die Tantra-Massage

Eine Satzungsregelung, welche die „gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bordellen, Laufhäusern, Bars, Sauna, FKK- und Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen“ mit einer Vergnügungssteuer belegt, ist hinreichend bestimmt. Ihr Anwendungsbereich ist nicht auf Einrichtungen mit Bezug zum Rotlichtmilieu beschränkt.

Artikel lesen

Geldspielgeräte und die Umsatzsteuer

Die Erhebung von Umsatzsteuer auf den Betrieb von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit verstößt nicht gegen das Unionsrecht. Im Verhältnis zu den steuerbefreiten Glücksspielen ist eine Gleichbehandlung nicht geboten, da sich diese Glücksspiele wesentlich von dem Automatenspiel unterscheiden.

Mit dieser Begründung hat

Artikel lesen

Tantra-Ganzkörpermassage – und die Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuersatzung der Landeshauptstadt Stuttgart ist nicht auf Einrichtungen mit Bezug zum Rotlichtmilieu beschränkt. Das Angebot von Tantra-Massagen als Ganzkörpermassagen unter Einbeziehung des Intimbereichs in einem Massage-Studio ist ebenfalls von der Vergnügungssteuersatzung umfasst.

Mit dieser Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Artikel lesen

Musikberieselung in der Spielhalle

Erfolgt das Halten eines Unterhaltungsgeräts bzw. die Einrichtung zur Wiedergabe von Musikdarbietungen nicht zum Zweck einer musikalischen Vergnügung gewerblicher Art, darf keine Vergnügungssteuer darauf erhoben werden.

So das Verwaltungsgericht Neustadt in dem hier vorliegenden Eilverfahren, mit dem sich die Betreiberin

Artikel lesen
Bundesfinanzhof (BFH)

Vergnügungssteuer für Tantra-Massage

Wird in einem Massagestudio den Kunden mit den „Tantra-Massagen“ die Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen angeboten, sind die Voraussetzungen für die Heranziehung zur Vergnügungssteuer erfüllt.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in dem hier vorliegenden Fall die Klage der Betreiberin

Artikel lesen

18% Vergnügungssteuer

Beim Erlass einer Vergnügungssteuersatzung sind die Gemeinden nicht verpflichtet, die Interessen der Steuerpflichtigen mit den Interessen der Gemeinde abzuwägen. Ein 18-prozentiger Steuersatz hat keine „erdrosselnde“ Wirkung und verletzt daher auch nicht die Berufsfreiheit von Spielautomatenaufstellern.

Mit dieser Begründung hat der

Artikel lesen

„Sexsteuer“ für Bordelle

Bordelle sind als „ähnliche Einrichtungen“ im Sinne der Vergnügungssteuersatzung zu besteuern. Diese sieht dafür aber keine personenbezogene Steuer vor. Die Besteuerung richtet sich vielmehr nach der Veranstaltungsfläche.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall der

Artikel lesen

Erhöhung der Vergnügungssteuer in Berlin

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vergnügungssteuer, die das Land Berlin für die Benutzung von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit von 11 Prozent auf 20 Prozent angehoben hat, ist dann unzulässig, wenn vor der Anrufung des Verfassungsgerichtshofs die Auslegung und Anwendung der umstrittenen Vorschrift

Artikel lesen
Bundesfinanzhof

Vergnügungssteuer und die steuerliche Belastungsgleichheit

Art. 3 Abs. 1 GG for­dert die Gleich­be­hand­lung nur in­ner­halb des Be­reichs ei­ge­ner Rechts­set­zungs­ge­walt. Daher be­grün­det eine ab­wei­chen­de Re­ge­lung der Steu­er­er­he­bung und -be­mes­sung im Zu­stän­dig­keits­be­reich eines an­de­ren Norm­ge­bers grund­sätz­lich keine Ver­let­zung der steu­er­li­chen Be­las­tungs­gleich­heit.

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Februar 2012

Artikel lesen

Vergnügungssteuer beim Automateneinbruchdiebstahl

Wenn sich durch Einbruchdiebstahl der Kasseninhalt an einem Geldgewinnspielgerät vermindert, so bleibt das ohne Bedeutung für die Festsetzung der Vergnügungssteuer, die nach dem Einspielergebnis, d.h. der „elektronisch gezählten Bruttokasse (elektronisch gezählte Kasse zuzüglich Röhrenentnahmen, abzüglich Röhrenauffüllungen, Falschgeld und Fehlgeld), bemessen

Artikel lesen