Bei der Bemessung der Vergnügungssteuer für Wohnungsprostitution gehören Treppenhausflächen nicht ohne Weiteres zur steuerpflichtigen Veranstaltungsfläche. Dachschrägenflächen sind hingegen grundsätzlich in voller Größe zu berücksichtigen, sofern ihre fehlende Nutzbarkeit nicht konkret nachgewiesen wird.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Anforderungen an die
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