Der Geltungsbereich eines Bundes-Rahmentarifvertrags

Der Bundes-Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland (BRTV GaLaBau) gilt für alle Betriebe und selbstständigen Betriebsabteilungen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, die der Unfallversicherung bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft unterliegen. Dabei ist maßgebend, dass eine

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