Gehalt

Verwirkung von Vergütungsansprüchen

Die Verwirkung ist ein Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung wegen widersprüchlichen Verhaltens. Sie setzt voraus, dass der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage war (Zeitmoment) und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und sich darauf

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Mandatskündigung und der Vergütungsanspruch

Der Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts kann auch nach der Kündigung eines Mandats bestehen bleiben. Das gilt auch bei vorheriger Androhung der Mandatsniederlegung. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden Fall die Klage auf Rückzahlung des bereits gezahlten Anwaltshonorar abgewiesen. Der Kläger hatte trotz des bestehenden Mandatsverhältnisses mit

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Werklohnanspruch – und die Kündigung aus wichtigem Grund

Der Vergütungsanspruch aus § 649 S. 2 BGB besteht nicht, wenn der Werkvertrag aus wichtigem Grund gekündigt wurde. Eine Kündigung aus wichtigem Grund führt vielmehr zur sofortigen Vertragsbeendigung, ohne dass dem Werkunternehmer ein Anspruch hinsichtlich der von ihm noch nicht erbrachten Leistung zusteht. Für ein außerordentliches Kündigungsrecht des Bestellers aus

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Abrechnung nach Einheitspreisen – und die Darlegungs- und Beweislast

Für den Umfang der erbrachten Leistungen ist grundsätzlich der Unternehmer darlegungs- und beweisbelastet. Bei der Abrechnung nach Einheitspreisen hat der Unternehmer nicht nur die Vereinbarung eines bestimmten Einheitspreises darzulegen und zu beweisen, sondern auch substantiiert vorzutragen, welche Bauleistung von ihm tatsächlich erbracht worden ist. Der Umfang der jeweils erforderlichen Substantiierung

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Oberlandesgericht München

Vergütung für eine geänderte Leistung

Die Ermittlung der Vergütung für eine geänderte Leistung erfolgt auf der von den Parteien vorausgesetzten Grundlage einer vorkalkulatorischen Preisfortschreibung in der Weise, dass – soweit wie möglich – an die Kostenelemente der Auftragskalkulation angeknüpft wird. Die Darlegungs- und Beweislast trägt dabei derjenige, der die Änderung für sich beansprucht; er hat

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Oberlandesgericht München

Der nach Zeitaufwand zu bemessende Vergütungsanspruch – und sein schlüssiger Vortrag

Für den schlüssigen Vortrag einer nach Zeitaufwand bemessenen Vergütungsanspruchs ist nicht erforderlich, dass die Klägerin angibt, welche Arbeiten sie zu welchem Zeitpunkt mit welchem Stundenaufwand erbracht haben will. Zur schlüssigen Begründung eines nach Zeitaufwand zu bemessenden Vergütungsanspruchs bedarf es grundsätzlich nur der Darlegung, wie viele Stunden der Anspruchsteller für die

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Kündigungsschutzklage,Vergütungsansprüche – und die tarifvertraglichen Ausschlussfristen

Mit der Kündigungsschutzklage macht der Arbeitnehmer zugleich alle Vergütungsansprüche schriftlich geltend, die vom Erfolg der Kündigungsschutzklage abhängig sind. Er will nicht nur festgestellt wissen, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst ist. Darüber hinaus zeigt er mit der Klage an, dass er die vom Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängigen Vergütungsansprüche durchsetzen will. Auf

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Der Geltungsbereich eines Bundes-Rahmentarifvertrags

Der Bundes-Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland (BRTV GaLaBau) gilt für alle Betriebe und selbstständigen Betriebsabteilungen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, die der Unfallversicherung bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft unterliegen. Dabei ist maßgebend, dass eine Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft aufgrund der betrieblichen Tätigkeit der Arbeitgeberin gegeben

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Tätigkeit bei Konkurrenzunternehmen

Ein Schadensersatzanspruch lässt sich dann nicht aus § 60, 61 HGB herleiten, wenn ein Arbeitnehmer unter Verstoß gegen § 241 Abs. II BGB für ein Konkurrenzunternehmen tätig wird, während er von seiner Arbeit unter Verrechnung von Urlaubsansprüchen unwiderruflich freigestellt ist. Es können sich aber Schadensersatzansprüche aus § 289 BGB ergeben.

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