Alltagsmaske

Maskenpflicht für Schüler im Kreis Neuwied

Sind in einem Kreisgebiet erst kürzlich zahlreiche Covid-19-Infektionen festgestellt worden und der maßgebliche 7-Tage-Inzidenzwert von 35 Fällen pro 100.000 Einwohner wird überschritten, kann die Maskenpflicht während der gesamten Unterrichtszeit rechtmäßig sein. Liegen keine hinreichend belastbaren medizinischen Erkenntnisse vor, wonach die Mund-Nasen-Bedeckung die Aufnahme von Sauerstoff oder die Abatmung von Kohlendioxid

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OLG Hamm

Prüfungsrechtliche Sanktionen im juristischen Staatsexamen

Sanktionsnormen im Rahmen berufsbezogener Prüfungen unterliegen nach dem Maßstab des Art. 12 Abs. 1 GG strengen Anforderungen in Bezug auf ihre Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall lud das Justizprüfungsamt Hamm die Jurastudentin, nachdem sie die Aufsichtsarbeiten nach § 10 Abs. 2 und § 13 JAG

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OLG Hamm

Prüfungsrechtliche Sanktionen – und die Anforderungen an ihre Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit

Landesrechtliche Vorschriften, die im Rahmen von berufsbezogenen Prüfungen Sanktionen vorsehen, unterliegen nach dem Maßstab des Art. 12 Abs. 1 GG strengen Anforderungen in Bezug auf ihre Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit. Dies hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht im Fall einer Jurastudentin aus Nordrhein-Westfalen entschieden. Die Studentin war zu dem Termin für die mündliche

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Fortdauerentscheidung im Maßregelvollzug – und die Frage der Verhältnismäßigkeit

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist in die Entscheidung über die Fortdauer oder Aussetzungsreife der Maßregel nach § 67d Abs. 2 StGB einzubeziehen (integrative Betrachtung). Das sich daraus ergebende Spannungsverhältnis zwischen dem Freiheitsanspruch des betroffenen Einzelnen und dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit vor zu erwartenden erheblichen Rechtsverletzungen verlangt nach gerechtem und vertretbarem

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Unterbringung in der Psychiatrie – und das Subsidiaritätsprinzip

Bei den freiheitsentziehenden Maßregeln gilt das Subsidiaritätsprinzip nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allein für die Frage der Vollstreckung. Daher ist es für die Entscheidung über die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus unerheblich, ob die von dem Angeklagten ausgehende Gefahr für die Allgemeinheit durch eine konsequente medizinische Behandlung abgewendet

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Unterbringung in der Psychiatrie wegen Brandstiftung – und das Übermassverbot

Das Übermaßverbot kann zwar einer Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 62 StGB entgegenstehen. Bei einer Abwägung der Gefahr für die Allgemeinheit aufgrund der vom Beschuldigten begangenen und zu erwartenden Taten, zu denen nach den bisherigen Erkenntnissen Brandstiftungs- und Körperverletzungsdelikte gehören, einerseits und des Eingriffs in das

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Unterbringung in der Psychiatrie – wegen Vermögensdelikten

Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung des § 63 StGB für die Beurteilung der Erheblichkeit von zu erwartenden „Vermögensdelikten im weitesten Sinne“ nicht allein eine bestimmte Schadenshöhe als „Richtschnur“ benannt. Vielmehr kann im Einzelfall maßgeblich sein, „ob bei einer drohenden Vielzahl von weniger schweren Taten, die für sich gesehen keinen

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Unterbringung in der Psychiatrie – und die erforderliche Gefährlichkeitsprognose

Der Defektzustand muss, um die notwendige Gefährlichkeitsprognose tragen zu können, von längerer Dauer sein. Prognostisch muss eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür bestehen, der Täter werde infolge seines fortdauernden Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer

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Unterbringung in der Psychiatrie – und die Gefährlichkeitsprognosse

Die Unterbringung als außerordentlich beschwerende Maßnahme darf nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, dass der Täter infolge seines Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird. Bei der insofern vorzunehmenden Gesamtwürdigung des Täters und der Symptomtat sind etwaige Vortaten von besonderer Bedeutung. Als gewichtiges Indiz gegen die

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Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Urteilsgründe

Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie darf daher nur dann angeordnet werden, wenn u.a. zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen

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Ordentliche Änderungskündigung – und die Frage der Verhältnismäßigkeit

Eine Änderungskündigung ist wegen der mit ihr verbundenen Bestandsgefährdung unverhältnismäßig, wenn die erstrebte Änderung der Beschäftigungsbedingungen durch Ausübung des Weisungsrechts des Arbeitsgebers gemäß § 106 GewO möglich ist. Der mögliche Wegfall des Beschäftigungsbedarfs zu den bisherigen Bedingungen „bedingt“ in diesem Fall nicht iSv. § 2 Satz 1, § 1 Abs.

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Untersuchungshaft – und 1,2 Verhandlungstage pro Woche

Bei der Anordnung und Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft ist das Spannungsverhältnis zwischen dem in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleisteten Recht des Einzelnen auf persönliche Freiheit und den unabweisbaren Bedürfnissen einer wirksamen Strafverfolgung zu beachten. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist dabei nicht nur für die Anordnung, sondern auch für die Dauer

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Allgemeiner Gleichheitssatz – und gesetzliche Differenzierungen

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln. Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen. us dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für

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Übermäßige Überwachungsbefugnisse des Bundeskriminalamtes

Die Ermächtigung des Bundeskriminalamts zum Einsatz von heimlichen Überwachungsmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus ist zwar im Grundsatz mit den Grundrechten vereinbar, die derzeitige Ausgestaltung von Befugnissen genügt aber in verschiedener Hinsicht nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Das führt dazu, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt eine Reihe verschiedener Regelungen aus dem

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Notebook

Änderung einer Versorgungszusage

Verweist eine Gesamtzusage dynamisch auf die beim Arbeitgeber jeweils geltenden Versorgungsbestimmungen, so kann der Arbeitgeber die Zusage im Rahmen des rechtlich Zulässigen auch einseitig zu ändern. Allerdings müssen dabei die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit hat das Bundesarbeitsgericht für Versorgungsanwartschaften

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Oberlandesgericht München

Markenverletzung – und die Vollstreckung eines Auskunftstitels

Bei der Auslegung eines Vollstreckungstitels, der eine Auskunftspflicht tituliert, ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Dieser kann es gebieten, die titulierte Verpflichtung zur Auskunftserteilung über die Herkunft und den Vertriebsweg markenrechtlich nicht erschöpfter Waren dahin auszulegen, dass sie sich nicht auf Waren erstreckt, bezüglich derer der Auskunftspflichtige auch nach

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Ablösung von Versorgungsregelungen – Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Verweisungen auf die für die betriebliche Altersversorgung beim Arbeitgeber geltenden Bestimmungen im Regelfall dynamisch. Sie verweisen, soweit keine gegenteiligen Anhaltspunkte bestehen, auf die jeweils beim Arbeitgeber geltenden Regelungen. Das Verständnis einer solchen Bezugnahme als dynamische Verweisung auf die jeweils geltenden Versorgungsregelungen ist sachgerecht und

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Langandauernde Unterbringung in der Psychiatrie

Bei langdauernden Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus wirkt sich das zunehmende Gewicht des Freiheitsanspruchs bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung auch auf die an die Begründung einer Entscheidung zu stellenden Anforderungen aus. Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistet jedermann die Freiheit der Person und nimmt einen hohen Rang unter den Grundrechten ein. Das

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Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie darf daher nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen Defekts

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Durchsuchung – und die Verhältnismäßigkeitsprüfung

Bei der Anordnung einer Durchsuchung ist eine einzelfallbezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen und beim Vorliegen besonderer Umstände die Verhältnismäßigkeit differenziert zu begründen. InhaltsübersichtDer AusgangssachverhaltDie Entscheidung des BundesverfassungsgerichtsZulässigkeit der VerfassungsbeschwerdeDurchsuchungsanordnung und die Unverletztlichkeit der WohnungPrüfung der Verhältnismäßigkeit der DurchsuchungVerfassungswidrig Beschlagnahme des Cannabis Der Ausgangssachverhalt[↑] Der hier vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Verfassungsbeschwerde lag ein Darmstädter

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Sicherungsverwahrung – und die Frage der Verhältnismäßigkeit

Die Vollstreckung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ist unverhältnismäßig, wenn dem Verurteilten nach dem 31.05.2013 keine ausreichende Betreuung im Sinne des § 66c StGB angeboten worden ist. Eine Nachfristsetzung zur Durchführung einer ausreichenden Betreuung kommt nur in Betracht, wenn die Unterbringung begonnen hat und es hier zu Defiziten gekommen ist.

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Die unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungskosten

Stellen sich die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten als unverhältnismäßig dar, so kann der Käufer von dem Verkäufer nur Ersatz des mangelbedingten Minderwerts der Sache verlangen. Ob die Kosten unverhältnismäßig sind, ist aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der in § 439 Abs. 3 BGB genannten Kriterien

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Ein Trauermarsch am Volkstrauertag

Kann im Rahmen einer Versammlung bzw. eines Trauermarsches ein Verstoß gegen das Feiertagsgesetz durch die Erteilung von Auflagen abgewehrt werden, ist das Verbot der Versammlung unverhältnismäßig und rechtswidrig. Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall der Klage gegen das Verbot einer Veranstaltung am Volkstrauertag 2011

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60 Tauben im reinen Wohngebiet

In einem reinen Wohngebiet kann die Haltung von Brieftauben zugelassen werden, soweit sie üblich und ungefährlich ist und den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung nicht sprengt. Bei einer Kleintierhaltung mit über 60 Brieftauben kann aber nicht mehr von einer dem Wohnen als Hauptnutzung untergeordnete Freizeitbeschäftigung ausgegangen werden und

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Filmaufnahmen beim Strafverfahren

Beim Erlass von Anordnungen eines Vorsitzenden Richters nach § 176 GVG, mit denen die Anfertigung von Bild- und Fernsehaufnahmen vom Geschehen im Sitzungssaal am Rande der Hauptverhandlung untersagt oder Beschränkungen unterworfen wird, hat der Vorsitzende der Bedeutung der Rundfunkfreiheit Rechnung zu tragen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Ist

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Grubenwasserbehandlung nach Bergwerksstilllegung

Eine Bergwerkbetreiberin ist nach Schließung des Bergwerks auch noch weiterhin für die Klärung des Grubenwassers zur Verantwortung heranzuziehen. So die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in dem Fall des stillgelegten Metallerzbergwerks Meggen in Lennestadt. In dem Bergwerk wurden von 1852 bis zur Einstellung der Förderung im März 1992

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Auskunftspflicht gegenüber der Eisenbahnaufsicht

Es besteht gemäß § 5a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 AEG für die Eisenbahnaufsichtsbehörden eine Befugnis, die erforderlichen Auskünfte für die Durchführung der Eisenbahnaufsicht ohne besonderen Anlass durch vollstreckbaren Auskunftsbescheid einzufordern. So die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in einem Fall, in dem die Beteiligten über die Befugnis des Eisenbahn-Bundesamtes streiten,

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Beugehaft und die Verhältnismäßigkeit

Der Bundesgerichtshof hat auf die Beschwerde der Zeugin Christa Eckes die Anordnung der Beugehaft aufgehoben, die das Oberlandesgericht Stuttgart in dem Strafverfahren gegen Verena Becker gegen die Zeugin verhängt hatte, da diese nicht zur Aussage bereit war. Der Generalbundesanwalt wirft der Angeklagten Becker vor, an der Ermordung des damaligen Generalbundesanwalts

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Geschlossene Unterbringung nur zur Medikamenteneinnahme

Wird durch die Unterbringung gemäß 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB nur die regelmäßige Einnahme verordneter Medikamente sichergestellt, so ist sie unzulässig, wenn stattdessen auch eine Überwachung der Einnahme im häuslichen Umfeld durch einen ambulanten Pflegedienst möglich wäre. So hat der Bundesgerichtshof in einem konkreten Fall auf die Rechtsbeschwerde des

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Glücksspiel-Monopol und die Verhältnismäßigkeit der Kontrollsysteme

Nur wenn mit dem Glücksspiel-Monopol das Ziel der Bekämpfung der mit diesen Spielen verbundenen Gefahren in systematischer und kohärenter Weise verfolgt wird, kann ein Monopol für Internet-Glücksspiele gerechtfertigt sein. Bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit eines Monopols müssen die nationalen Gerichte die Kontrollsysteme, denen die in einem anderen Mitgliedsstaat ansässigen Unternehmen

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