Die Ermessensentscheidung über eine selbständige Einziehung nach § 76a Abs. 4 StGB erfordert eine umfassende Verhältnismäßigkeitsprüfung.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hat das Landgericht Berlin I m selbständigen Einziehungsverfahren die Anträge der Staatsanwaltschaft abgelehnt, einen ursprünglich dem Einziehungsbeteiligten
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