Sind in einem Kreisgebiet erst kürzlich zahlreiche Covid-19-Infektionen festgestellt worden und der maßgebliche 7‑Tage-Inzidenzwert von 35 Fällen pro 100.000 Einwohner wird überschritten, kann die Maskenpflicht während der gesamten Unterrichtszeit rechtmäßig sein. Liegen keine hinreichend belastbaren medizinischen Erkenntnisse vor, wonach die Mund-Nasen-Bedeckung die Aufnahme von Sauerstoff oder die Abatmung von Kohlendioxid
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