Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die wegen der Verletzung eines Dienstgeheimnisses ausgesprochene Kündigung einer Justizangestellten für unwirksam erklärt und damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Neuruppin bestätigt.
Die Arbeitnehmerin wurde von dem Land Brandenburg als Justizangestellte im Amtsgericht Perleberg beschäftigt und war
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