Verursacht ein Berufskraftfahrer unter Alkoholeinfluss mit dem ihm zur Verfügung gestellten Lkw einen Unfall, so kann dies eine außerordentliche, fristlose Kündigung des ARbeitsverhältnisses rechtfertigen. Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter
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