Krücken

Der erkrankte, nicht vertretene Kläger

Für einen am Vortag des Termintages vor Dienstschluss wegen einer Erkrankung gestellten Antrag auf Terminverlegung sind im Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich keine erhöhten Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Erkrankung zu stellen. Der Antragsteller trägt aber das Risiko, dass die maßgeblichen

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Richterliche Terminsvorbereitung – und die Besorgnis der Befangenheit

Im Einzelfall können bereits bestimmte Vorbereitungshandlungen wie eine telefonische Anforderung eines Passworts für staatsanwaltschaftliche Ermittlungsunterlagen den Eindruck der Voreingenommenheit eines Richters für einen Prozessbeteiligten entstehen lassen, auch wenn noch kein endgültiger Verfahrensfehler vorliegt.

So hat das Bundesverfassungsgericht jetzt einer Verfassungsbeschwerde

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Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen

Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung einer Referendarin im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Hessen, die sich gegen ein Kopftuchverbot bei Gerichtsverhandlungen wandte, abgelehnt.

In Hessen dürfen Rechtsreferendarinnen, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen, bei Verhandlungen

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