Die zehnjährige Verjährungsfrist des § 852 Satz 2 BGB beginnt mit der Entstehung des ursprünglichen Schadensersatzanspruchs, nicht erst mit dessen Verjährung. Wenn in einem Rechtsstreit die Verjährungseinrede gegen einen deliktischen Schadensersatzanspruch erhoben wird, muss das Gericht von sich aus prüfen, ob ein Anspruch aus § 852 Satz 1 BGB gegeben
LesenSchlagwort: Verjährung
Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen sittenwidriger Schädigung – und die Frage der Kenntnis
Für Schadensersatzansprüche nach § 826 BGB gilt die Verjährungsfrist des § 195 BGB. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die für den Beginn der Verjährung erforderliche Kenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB bei Ansprüchen auf Schadensersatz vorhanden, wenn dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage,
LesenDie nicht geleisteten GmbH-Einlagen – und das nach Verjährung eingeleitete Kaduzierungsverfahren
Die Verjährung des Anspruchs der Gesellschaft auf Leistung der Einlagen vor Beginn des Kaduzierungsverfahrens schließt die Säumnis des Gesellschafters im Sinn des § 21 GmbHG aus, ohne dass dieser die Verjährungseinrede erheben muss. Eine Einlageforderung, auf die das Kaduzierungsverfahren nicht gestützt werden kann, weil sie bereits vor Einleitung des Kaduzierungsverfahrens
LesenBeiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes – und ihre Verjährung
Die Beitragsansprüche der Sozialkassen des Baugewerbes unterliegen der Verjährung nach § 21 Abs. 4 VTV vom 28.09.2018 (VTV 2018). Nach § 194 Abs. 1 BGB unterliegt das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen, der Verjährung. Soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist
LesenZustellung "demnächst"
Die Zustellung wirkt nur dann nach § 167 ZPO auf den Zeitpunkt zurück, in dem die Klage anhängig gemacht worden ist, wenn die Zustellung demnächst erfolgt. Mit dem Begriff „demnächst“ ist eine zeitliche Grenze bezeichnet, bei deren Überschreitung der beklagten Partei die Verzögerung der Zustellung nicht mehr zugemutet werden kann.
LesenDer landeskundliche Berater der Bundeswehr – und die Sozialversicherungspflicht
Ein landeskundlicher Berater und Übersetzer der Bundeswehr ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. In dem hier entschiedenen Fall war der Kläger als landeskundlicher Berater und Übersetzer für die Bundeswehr tätig und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert. ach Durchführung einer Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger 2016 meldete die Bundeswehr den Kläger rückwirkend zum
LesenBeitragsvorenthaltung – und ihre Verjährung
Die Verjährungsfrist für Taten nach § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) beträgt fünf Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 4, Abs. 4 StGB). Sie beginnt mit dem Verstreichen des Fälligkeitszeitpunktes für jeden Beitragsmonat. Einkommensabhängige Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt
LesenBankrott – und seine Verjährung
Verhindert eine natürliche Person den Gläubigerzugriff auf einen bestimmten Vermögenswert durch verschiedene Handlungen bis zu der von ihr erstrebten Restschuldbefreiung, ist der Bankrott (§ 283 StGB) erst mit dem Beschluss hierüber beendet; zu diesem Zeitpunkt beginnt die Verjährung. Die Verjährung wird durch einen Arrestbeschluss gegenüber einer Einziehungsbeteiligten unterbrochen (§ 78c
LesenDer Auskunftsanspruch des Mieters – und seine Verjährung
Die Verjährungsfrist für den Auskunftsanspruch des Mieters gemäß § 556g Abs. 3 BGB beginnt abweichend von § 199 Abs. 1 BGB nicht bereits mit dessen Entstehung im Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses, sondern (erst) mit dem Auskunftsverlangen des Mieters. Es handelt sich bei dem Auskunftsanspruch nach § 556g Abs. 3 BGB um
LesenSelbständiges Beweisverfahren – und das Ende der Verjährungshemmung
Ein selbständiges Beweisverfahren ist grundsätzlich mit der sachlichen Erledigung der beantragten Beweissicherung anderweitig beendet im Sinne von § 204 Abs. 2 Satz 1 Fall 2 BGB. Entscheidend für die Beurteilung der sachlichen Erledigung ist dabei grundsätzlich das Ende der gesamten Beweisaufnahme. Das gilt unabhängig davon, ob in einem selbständigen Beweisverfahren die
LesenMietpreisbremse – und die Verjährung des Auskunftsanspruchs
Die Verjährung des Auskunftsanspruchs des Mieters gegen den Vermieter nach den Vorschriften zur sogenannten Mietpreisbremse (§ 556g Abs. 3 BGB) beginnt nicht bereits mit Abschluss des Mietvertrages, sondern erst mit dem Auskunftsverlagen des Mieters. In den vier aktuell vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen macht die Klägerin, eine in das Rechtsdienstleistungsregister eingetragene Gesellschaft
LesenUnzureichende medizinische Erstversorgung im Flugzeug – und der Schadensersatz
Die nach dem Übereinkommen von Montreal vorgesehene verschuldensunabhängige Haftung von Fluggesellschaften erstreckt sich auf eine unzureichende medizinische Erstversorgung an Bord. Dies entschied aktuell der Gerichtshof der Europäischen Union in einem Fall aus Österreich. Während eines von Austrian Airlines durchgeführten Fluges fiel eine Kanne mit heißem Kaffee von einem Servierwagen und
LesenDie bereits bei ihrer Bestellung beeinträchtigte Grunddienstbarkeit
Wird eine Grunddienstbarkeit bereits bei Bestellung durch eine auf dem belasteten Grundstück vorhandene Anlage beeinträchtigt, begründet dies, vorbehaltlich einer schuldrechtlich vereinbarten Duldungspflicht, einen Beseitigungsanspruch des Berechtigten. Auf einen solchen Beseitigungsanspruch findet § 1028 BGB Anwendung; mit der Verjährung des Beseitigungsanspruchs erlischt die Dienstbarkeit, soweit der Bestand der Anlage mit ihr
LesenUrlaubsabgeltung für mehrere Jahre
Anknüpfungspunkt für den Anspruch auf Erholungsurlaub ist gemäß § 1 BUrlG das Kalenderjahr. Begehrt ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub abzugelten, der aus mehreren Kalenderjahren stammt, bildet das Abgeltungsverlangen hinsichtlich eines jeden einzelnen Urlaubsjahres einen eigenen Streitgegenstand. § 7 Abs. 3 BUrlG unterwirft den Urlaub einem Fristenregime, dem
LesenUrlaubsabgeltung – und ihre Verjährung
Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs (§ 7 Abs. 4 BUrlG) unterliegt gemäß § 194 Abs. 1 BGB der Verjährung. Die dreijährige Verjährungsfrist (§ 195 BGB) beginnt im Regelfall mit dem Schluss des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis rechtlich endet. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber
LesenDer Anspruch auf Mindesturlaub – und seine Verjährung
Der Anspruch des Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindesturlaub unterliegt gemäß § 194 Abs. 1 BGB der Verjährung. Bei der gebotenen unionsrechtskonformen Auslegung der § 199 Abs. 1 BGB, §§ 1, 3 Abs. 1, § 7 Abs. 1 und Abs. 3 BUrlG beginnt die Verjährung allerdings nicht zwangsläufig mit dem Schluss
LesenErschließungsbeiträge – und die zeitliche Begrenzung ihrer Erhebung
Die für die verfassungsrechtlich gebotene zeitliche Begrenzung der Erhebung von Erschließungsbeiträgen relevante Vorteilslage kann trotz Abweichung vom ursprünglichen Bauprogramm eintreten, wenn aufgrund des langen Zeitablaufs feststeht, dass mit einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse nicht mehr gerechnet werden kann und das ursprüngliche Bauprogramm tatsächlich aufgegeben worden ist. Kann ein Beitragsbescheid aus
LesenDer Anspruch auf Urlaubsabgeltung – und seine Verjährung
Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, unterliegt der Verjährung. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Endete das Arbeitsverhältnis vor der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen
LesenVerjährung gesetzlicher Urlaubsansprüchen
Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Der Beklagte
LesenDas Baugrundstück – und das 30jährige Wiederkaufsrecht der Gemeinde
Eine Gemeinde verstößt nicht gegen das Gebot angemessener Vertragsgestaltung verstößt, wenn sie sich bei einem Verkauf von Bauland an einen privaten Käufer im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages ein Wiederkaufsrecht für den Fall vorbehält, dass der Käufer das Grundstück nicht innerhalb von acht Jahren mit einem Wohngebäude bebaut. Dies gilt selbst
LesenPfändung im Arrestverfahren – und die Unterbrechung der Verjährung einer Haftungsschuld
Die Verjährung eines Anspruchs kann nur dann nach § 231 AO unterbrochen werden, wenn die Verjährungsfrist bereits in Gang gesetzt worden ist und noch läuft. Daher unterbricht eine Pfändung, die vor Beginn der Verjährung (§ 229 Abs. 1 Satz 1 AO) vorgenommen worden ist, die Verjährung nicht. Der Haftungsanspruch gehört
LesenDer Diesel als Geschäftsfahrzeug – und die Verjährungshemmung durch eine Musterfeststellungsklage
Die Verjährung wird nach § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB nur gehemmt, wenn ein Verbraucher einen Anspruch zur Musterfeststellungsklage anmeldet. Dagegen hemmt die Anmeldung eines vom Autokäufer nicht in der Eigenschaft als Verbraucher erworbenen Anspruchs nach § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB die Verjährung nicht. Dagegen steht der
LesenUnterlassungserklärung – und die Verjährung einer Vertragsstrafe nach Hamburger Brauch
Bei einem Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe nach „Hamburger Brauch“ beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist nicht, bevor der Gläubiger die Höhe der vom Schuldner verwirkten Vertragsstrafe festgelegt hat und der Vertragsstrafeanspruch damit fällig geworden ist. Eine Vertragsstrafe kann in der Weise vereinbart werden, dass dem Gläubiger gemäß § 315 Abs. 1
LesenDas mangels Masse eingestellte Insolvenzverfahren – und die Verjährung im unterbrochenen Zivilprozess
Ein Untätigbleiben der Parteien nach Beendigung einer gemäß § 240 ZPO a.F. eingetretenen Unterbrechung des Verfahrens stellt kein Nichtbetreiben des Verfahrens im Sinne des § 204 Abs. 2 BGB dar, wenn das Gericht dem Verfahren von Amts wegen Fortgang geben muss. Das Berufungsverfahren war durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über
LesenUralte Schäden an der Mietwohnung – und die Verjährung der Schadensersatzansprüche des Vermieters
§ 548 Abs. 1 BGB enthält für die von dieser Bestimmung erfassten Ansprüche des Vermieters eine abschließende Sonderregelung, die der allgemeinen Regelung des § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB vorgeht, sodass eine Anspruchsverjährung vor Rückgabe der Mietsache an den Vermieter nicht eintreten kann, auch wenn die in
LesenSozialkassenbeiträge in der Bauwirtschaft – Verjährung und Verjährungshemmung
Die gegenüber § 195 BGB verlängerte Verjährungsfriste von vier Jahren nach § 24 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 VTV 2009 ist nach § 202 BGB wirksam. Für den Beginn der Verjährung ist auf den Zeitpunkt der Fälligkeit abzustellen, weil ein Anspruch iSv. § 199 Abs. 1
LesenVerhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner – und die Hemmung der Verjährung
Schweben zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert (§ 203 Satz 1 BGB). Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Begriff „Verhandlungen“ weit auszulegen. Der
LesenDie Zustellung eines Mahnbescheids – und die Hemmung der Verjährung
Die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren hemmt die Verjährung nur, wenn der Schuldner aufgrund der Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid erkennen kann, woraus der Gläubiger seinen Anspruch herleitet. Die im Mahnbescheid nicht hinreichende Individualisierung des Anspruchs kann nachgeholt werden. Die Nachholung der Individualisierung hemmt die Verjährung nach § 204 Abs.
LesenVerjährung des Schadensersatzanspruchs in Dieselfällen
Mit der Verjährung des Schadensersatzanspruchs nach § 826 BGB in einem sogenannten Dieselfall (hier: EA 189) hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen – und dabei eine Verjährung der Schadensersatzansprüche mit dem Jahresende 2019 im Grundsatz bestätigt: Gemäß § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist für den Schadensersatzanspruch nach §§
LesenDer VW-Dieselmotor im Audi-Neuwagen – und der Restschadensersatzanspruch
In der Konstellation des Erwerbs eines von einer Tochtergesellschaft des Motorherstellers hergestellten und in den Verkehr gebrachten Fahrzeugs, das mit einem vom Motorhersteller hergestellten und mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Motor ausgestattet ist, scheidet ein Anspruch des Geschädigten nach § 852 Satz 1 BGB gegen den Motorhersteller regelmäßig auch dann
LesenDie unwirksame Anpassung der Versicherungsprämie – und die Verjährung des Rückforderungsanspruchs
Die dreijährige Regelverjährung beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Jedoch entsteht nicht mit der unwirksamen
LesenNochmals: Verjährung und Restschadensersatz in Dieselfällen
Der Bundesgerichtshof hatte erneut über die Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem sogenannten Dieselskandal zu entscheiden sowie über einen gegen die Volkswagen AG geltend gemachten Anspruch aus § 852 Satz 1 BGB bezüglich eines von dieser hergestellten und in ein Neufahrzeug der AUDI AG eingebauten Dieselmotors des Typs EA
LesenDieselskandal – und der Restschadensersatz in EU-Reimportfällen
Unter welchen Voraussetzungen besteht bei EU-Reimporten im sogenannten Dieselskandal ein Restschadensersatz? Mit dieser Frage hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Dem zugrunde lag ein Fall aus Schwaben: Der Autokäufer nimmt die beklagte Fahrzeugherstellerin wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung auf Schadensersatz in Anspruch. Er bestellte am 13.08.2014 bei einem deutschen
LesenDieselskandal – und die Verjährung der Schadensersatzansprüche
Mit der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Fahrzeughersteller in einem sogenannten Dieselfall hatte sich der Bundesgerichtshof erneut zu befassen: Gemäß § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. Sie beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199
LesenDieselskandal – und die Verjährung der Gewährleistungsansprüche beim Gebrauchtwagenkauf
Zur Verjährung von kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche in einem sogenannten Dieselfall hat jetzt der Bundesgerichtshof Stellung bezogen. Dem zugrunde lag ein Gebrauchtwagenkauf, bei dem das zum Abschluss des Kaufvertrags verwendete Bestellformular folgende Klausel enthielt: „Bei Vorführ- und Geschäftsfahrzeugen beginnt der Lauf der Verjährungsfrist für Sachmängel – in Abänderung der in Ziffer –
LesenDas Verfahren vor einer Gütestelle – und die Rückwirkung der Verjährungshemmung
Für die Rückwirkung der Verjährungshemmung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 2 BGB kommt es auch in der seit dem 26.02.2016 geltenden Fassung (lediglich) auf die Veranlassung der Bekanntgabe des Antrags an den Antragsgegner durch die Güte- beziehungsweise Streitbeilegungsstelle an, nicht hingegen auf die tatsächlich an diesen erfolgte
LesenDieselskandal – und die deliktische Haftung des Motorenherstellers
Deliktszinsen, Annahmeverzug, Verjährung: Der Bundesgerichtshof hatte sich erneut mit der Haftung eines Motorenherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer eines Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall zu befassen: Anlass hierfür bot dem Bundesgerichtshof ein Fall aus dem Oldenburgischen: Der klagende Gebrauchtwagenkäufer nimmt den beklagten Motorenhersteller wegen Verwendung einer unzulässigen
LesenVerjährungsbeginn – und die Unzumutbarkeit der Klageerhebung
Nach § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das Entstehen eines Anspruchs iSv. § 199 Abs 1 Nr. 1 BGB meint, dass der Schuldner auf ein Tun oder Unterlassen in Anspruch genommen werden kann und
LesenVerjährungsbeginn – und die Kenntnis des Insolvenzschuldners
Hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist hat sich der Insolvenzverwalter die bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlangte Kenntnis des Insolvenzschuldners von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Drittschuldners grundsätzlich zurechnen zu lassen. Im Falle des Gläubigerwechsels durch Abtretung (§ 398 BGB), Legalzession (§ 412 BGB) oder Gesamtrechtsnachfolge muss
LesenNeuer Vortrag in der Berufungsinstanz vor dem Landesarbeitsgericht
Abweichend von den im Zivilprozess geltenden Regelungen des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 ZPO ist im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach § 67 ArbGG neuer Vortrag in der Berufungsinstanz grundsätzlich möglich. § 67 ArbGG geht § 531 ZPO als Spezialregelung vor. Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel können
LesenDer Wettbewerbsverstoß des Arbeitnehmers – und die Verjährung
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die entsprechende Anwendung von § 61 HGB – einschließlich der in Abs. 2 getroffenen Verjährungsregelung – auf Arbeitnehmer, die keine Handlungsgehilfen sind, verfassungsrechtlich geboten. Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG erfordert, dass die Gruppe der Handlungsgehilfen und die Gruppe der sonstigen Arbeitnehmer
LesenMusterfeststellungsverfahren – und die Verjährungshemmung durch Anmeldung zum Klageregister
Die Hemmungswirkung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB tritt im Falle eines wirksam angemeldeten Anspruchs grundsätzlich bereits mit Erhebung der Musterfeststellungsklage und nicht erst mit wirksamer Anmeldung des Anspruchs zur Eintragung in deren Register ein, auch wenn die Anspruchsanmeldung selbst erst nach Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist erfolgt. Dem
LesenVerjährung in Diesel-Fällen – und der Restschadensersatz des Neuwagenkäufers
Neuwagenkäufer, die vom „Dieselskandal“ betroffenen sind und deren Anspruch nach § 826 BGB verjährt ist, steht ein Anspruch gegen den Hersteller aus § 852 Satz 1 BGB zu. Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er gemäß § 852 BGB auch nach
LesenDieselskandal, Gebrauchtwagen – und Verjährungsfragen
Der Bundesgerichtshof hat in fünf gleichzeitig verhandelten, die Volkswagen AG betreffenden „Dieselverfahren“ entschieden, dass nach Eintritt der Verjährung des gegen den Hersteller gerichteten Schadensersatzanspruchs des Erwerbers aus § 826 BGB zumindest bei Gebrauchtwagenkäufen kein Anspruch des Erwerbers gegen den Hersteller gemäß § 852 Satz 1 BGB besteht. In den fünf Verfahren
LesenVormerkung – und die Verjährung des Zustimmungsanspruchs
Der aus § 888 Abs. 1 BGB folgende Zustimmungsanspruch des Vormerkungsberechtigten ist in entsprechender Anwendung von § 902 Abs. 1 Satz 1 BGB unverjährbar. Ist allerdings der durch die Vormerkung gesicherte schuldrechtliche Anspruch verjährt, kann der vormerkungswidrig Eingetragene im Grundsatz die dem Schuldner zustehende Einrede der Verjährung gegen den gesicherten
LesenDer befriste Verjährungsverzicht – und die tarifliche Verfallklausel
Ein durch den Schuldner erklärter befristeter Verjährungsverzicht hat regelmäßig nur zum Inhalt, seine Befugnis, die Einrede der Verjährung zu erheben, bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums auszuschließen. Ein weitergehender Inhalt lässt sich ihm im Regelfall nicht entnehmen. Der Verzicht soll den Gläubiger von der Notwendigkeit der alsbaldigen gerichtlichen Geltendmachung seines
LesenÜberbrückungsbeihilfe für ehemalige Angestellte der US-Stationierungsstreitkräfte – und tarifliche Ausschlussfristen
Die einem ehemaligen Arbeitnehmer der Stationierungsstreitkräfte zustehenden Überbrückungsbeihilfeansprüche können nicht nach § 49 TV AL II nF bzw. § 8 Ziff. 3 TV SozSich verfallen. Die Ausschlussfrist des § 49 TV AL II wird von der Spezialregelung in § 8 Ziff. 3 TV SozSich verdrängt. Verfall und tarifliche Ausschlussfristen Einen Verfall
LesenDieselskandal – und die Verjährung der Schadensersatzansprüche
Der Bundesgerichtshof hatte aktuell erneut darüber zu entscheiden, ob die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Fahrzeugkäufers gegen die Volkswagen AG durch die Anmeldung der klägerischen Ansprüche zum Klageregister der am OLG Braunschweig geführten Musterfeststellungsklage gehemmt wurde. Anlass hierfür war ein Rechtsstreit aus Württemberg, in dem der klagende Autokäufer die beklagte Volkswagen
LesenInsolvenzanfechtung bei Gesellschaftersicherheiten – und der Verjährungsbeginn
Verwertet der Insolvenzverwalter eine Gesellschaftssicherheit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zugunsten einer Forderung eines Dritten auf Rückgewähr eines Darlehens, für die der Gesellschafter eine Sicherheit bestellt hat, beginnt die Verjährung des Anfechtungsanspruchs gegen den Gesellschafter frühestens mit der Befriedigung des Dritten. Gemäß § 146 Abs. 1 InsO richtet sich die Verjährung
LesenDie verjährte Gesellschafterbürgschaft – und die Gläubigerbegünstigung
Hat der Gesellschafter für eine Forderung eines Dritten auf Rückgewähr eines Darlehens eine Sicherheit bestellt oder eine Bürgschaft übernommen, benachteiligt die Befriedigung des Dritten aus der Verwertung einer Gesellschaftssicherheit die Gläubiger auch dann, wenn der Dritte zum Zeitpunkt der Befriedigung seiner Forderung den Gesellschafter nicht mehr aus der Gesellschaftersicherheit hätte
LesenDie (Stufen-)Klage auf Auskunft über den gewöhnlichen Arbeitsverdienst
Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO müssen die Auskunftsanträge so deutlich gefasst und der Klagegrund so klar festgelegt sein, dass bei einer den Klageanträgen stattgebenden Verurteilung, wie bei einer sie abweisenden Entscheidung, die Reichweite des Urteilsausspruchs und der Umfang der Rechtskraft der Entscheidung feststehen Eine Klage auf Auskunft
LesenDie unwirksame Prämienanpassung der Krankenversicherung – und die Verjährung des Rückforderungsanspruchs
Ein Versicherungsnehmer erlangtedie für den Beginn der Verjährungsfrist nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderliche Kenntnis vom Fehlen des Rechtsgrundes für die Zahlung der Erhöhungsbeträge bereits mit Erhalt einer formal unzureichenden Änderungsmitteilung, und zwar unabhängig davon, ob er zugleich auch Kenntnis von den Tatsachen erlangt, aus denen auch
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