Mahnbescheid – Verjährungshemmung und Rechtsmissbrauch in Anlageberatungsfällen

Die mit der Zustellung eines Mahnbescheids verbundene Hemmungswirkung erfasst den Streitgegenstand insgesamt und somit auch alle materiellrechtlichen Ansprüche, die zum Streitgegenstand gehören. Demgemäß erstreckt sich die Hemmungswirkung bei hinreichender Individualisierung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs im Mahnantrag auf alle im Rahmen der Anlageberatung unterlaufenen Beratungsfehler. Die § 688 Abs. 2

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Verjährungshemmung mittels Güteantrag

Die Reichweite der Hemmungswirkung von Rechtsverfolgungsmaßnahmen gemäß § 204 Abs. 1 BGB beurteilt sich jedoch – ebenso wie die materielle Rechtskraft nach § 322 Abs. 1 ZPO – nicht nach dem einzelnen materiellrechtlichen Anspruch, sondern nach dem den Streitgegenstand bildenden prozessualen Anspruch. Dieser erfasst alle materiellrechtlichen Ansprüche, die sich im

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Objektive Klagehäufung – und die hinreichende Individualisierung

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Kläger im Falle der Geltendmachung mehrerer selbständiger Ansprüche diese hinreichend individualisieren und durch ihre Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterscheiden und abgrenzen, dass der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden, damit er beurteilen kann, ob und

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Bundesverwaltungsgericht

Zustellung einer nicht beglaubigten Abschrift der Klage – und die Verjährungshemmung

Auch nach der Änderung der Zustellungsvorschriften durch das Zustellungsreformgesetz zum 01.07.2002 ist eine beglaubigte Abschrift der Klage zuzustellen. Die Zustellung einer nicht beglaubigten Kopie reicht nicht aus. Kopiert die Mitarbeiterin des Anwalts die im Original unterschriebene Klageschrift, und setzt zudem in der Kopie einen Beglaubigungsstempel in den Bereich der kopierten

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Demnächstige Heilung einer Zustellung

Die Vorschrift des § 167 ZPO erfasst auch die erst durch eine Heilung wirksam gewordene Zustellung. Eine Klage ist dann „demnächst“ zugestellt im Sinne von § 167 ZPO, wenn die Partei und ihr Prozessbevollmächtigter unter Berücksichtigung der Gesamtumstände alles Zumutbare für die alsbaldige Zustellung getan haben. Dies ist dann nicht

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Der Mahnbescheid zur Verjährungshemmung

Ein Gläubiger, der im Mahnverfahren bewusst falsche Angaben macht, kann sich nicht auf die Hemmung der Verjährung durch Zustellung des Mahnbescheids berufen. Dies gilt insbesondere für die (falsch) Angabe, dass der Mahnanspruch nicht von einer Gegenleistung abhänge. In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall erwarb der Kläger im Jahr 1992

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Oberlandesgericht

Objektive Klagehäufung – und die Verjährungshemmung

Auch nach neuem Verjährungsrecht hemmt die Erhebung einer Klage, mit der mehrere Ansprüche geltend gemacht werden, deren Summe die Klageforderung übersteigt, die Verjährung aller ausreichend bestimmten Teilansprüche. Liegt zunächst nur ein Antrag wegen verschiedener Teilansprüche vor, so ist der Bundesgerichtshof auf der Grundlage der bis zum Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vom

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Verjährungshemmung durch Mustergüteanträge

Welche Anforderungen sind an Güteanträge zu stellen, die zur Hemmung der Verjährung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB führen? Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen – und hat eine Verjährungshemmung jedenfalls für Mustergüteanträge verneint, wie sie einem breiten Publikum

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Verjährungshemmung per Güteantrag

Ein Güteantrag vermag die Verjährung eines vertraglichen Schadensersatzanspruchs bereits dann zu hemmen, wenn die Vertragsparteien, das Vertragsverhältnis, die Pflichtverletzung und das Begehren hinreichend zu erkennen sind. Einer Bezifferung des geltend gemachten Anspruchs bedarf es ebenso wenig wie eines detaillierten Sachvortrags. Schadenersatzansprüche verjähren, wenn nicht Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des

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Gesamtschuldnerausgleich – Verjährung und Streitverkündung

Ausgleichsansprüche unter Gesamtschuldnern sind Ansprüche auf Schadloshaltung im Sinne des § 72 Abs. 1 ZPO. Ein etwaiger Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 BGB unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB und entsteht bereits mit der Begründung der Gesamtschuld. Die Verjährung wird durch die Zustellung einer Streitverkündung nur dann

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Landgericht Bremen

Teilklage – und die Verjährungshemmung

Ein zur Unanwendbarkeit des § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB führender triftiger Grund liegt jedenfalls nicht vor, wenn der Gläubiger nach einer Bezifferung seiner Schadensersatzansprüche im Mahnverfahren zur Reduzierung seines Prozessrisikos diese Ansprüche im Streitverfahren nicht in voller Höhe geltend macht, um das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens abzuwarten. Die Verjährung

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Fehlerhafte Anlageberatung – und die Verjährungshemmung durch Mahnbescheid

Der in einem Fall, der die Haftung wegen Prospektfehlern betraf, entschieden, dass es im Mahnverfahren zur erforderlichen Individualisierung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs nicht der Benennung der einzelnen Prospektfehler bedarf. Nichts anderes kann für Pflichtverletzungen durch fehlerhafte Angaben beziehungsweise eine unzureichende Aufklärung im Rahmen eines Beratungsgesprächs gelten. Fehlt es allerdings

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Laptop

Zurückbehaltungsrecht – und die Verjährung

Ein noch nicht abgeschlossener Rechtsstreit zwischen Gläubiger und Schuldner, dessen Ausgang Rückschlüsse auf das Bestehen oder Nichtbestehen eines (noch nicht rechtshängigen) Anspruchs gegen den Schuldner erlaubt, steht nicht der Annahme entgegen, der Gläubiger habe bereits Kenntnis von den Umständen, die diesen Anspruch begründen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts im Prozess führt

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Courthouse

Verjährungsablauf am Sonntag – Mahnbescheid am Montag

Mit der Hemmung der Verjährung bei der Geltendmachung von Schadenersatz im Mahnverfahren hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen: Verjährungshemmung durch Verhandlungen Bei schwebenden Verhandlungen wirkt die Hemmung gemäß § 203 Satz 1 BGB grundsätzlich auf den Zeitpunkt zurück, in dem der Gläubiger seinen Anspruch gegenüber dem Schuldner geltend gemacht

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Landgericht Bremen

Verjährungshemmung durch Teilleistungsklage

Die Erhebung einer unzulässigen Teilwiderklage mit dem Hauptfeststellungsantrag hemmt die Verjährung, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Bei einer Teilleistungsklage, mit der mehrere selbständige prozessuale Ansprüche geltend gemacht werden, muss angegeben werden, wie sich der eingeklagte Betrag auf die einzelnen Ansprüche verteilen soll und in welcher Reihenfolge sie zur

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Verjährungshemmung durch Verhandlungen

Der in § 203 BGB verwendete Begriff der Verhandlungen ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weit auszulegen. Verhandlungen schweben schon dann, wenn eine der Parteien Erklärungen abgibt, die der jeweils anderen die Annahme gestatten, der Erklärende lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung des Anspruchs oder dessen Umfang ein. Nicht

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Aktenvermerk

Verjährung – und die Unterbrechungswirkung des Mahnbescheids

Die Unterbrechungswirkung eines Mahnbescheids bezieht sich immer nur auf die Gewährleistungsansprüche wegen des geltend gemachten bestimmten Mangels, nicht auch auf Gewährleistungsansprüche wegen anderer Mängel. Es ist deshalb notwendig, dass sich aus einem Mahnbescheid entnehmen lässt, wegen welcher Mängel ein Anspruch geltend gemacht wird. Werden mehrere Mängel geltend gemacht, muss deutlich

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Verjährungsunterbrechung durch unbezifferten Güteantrag

Zur Hemmung der Verjährung, § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB a.F., ist erforderlich, dass die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche auch Gegenstand des Güteverfahrens waren. Nur im Falle einer Anspruchsidentität steht der Antrag auf Durchführung eines Güteverfahrens in Ansehung der Verjährungsunterbrechung der Klageerhebung gleich. Erforderlich hierfür ist ein

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Rückwirkende Verjährungshemmung bei schwebenden Verhandlungen

Bei schwebenden Verhandlungen wirkt die Hemmung grundsätzlich auf den Zeitpunkt zurück, in dem der Gläubiger seinen Anspruch gegenüber dem Schuldner geltend gemacht hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt es für das Vorliegen von die Verjährung hemmenden Verhandlungen, wenn der Berechtigte Anforderungen an den Verpflichteten stellt und dieser nicht sofort

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Nachrichten

Verjährungshemmung durch selbständiges Beweisverfahren

Zur Hemmung der Verjährung durch einen Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens, der von einer Wohnungseigentümergemeinschaft unter Nennung der Namen aller Eigentümer, vertreten durch den Verwalter, im Jahre 2007 eingeleitet worden ist. Nur der Antrag eines materiell Berechtigten auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens hemmt den Eintritt der Verjährung nach §

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Courthouse

Frachtführerhaftung und die Hemmung ihrer Verjährung

Die (einjährige) Verjährung eines Anspruchs gegen den Frachtführer wird durch eine schriftliche Erklärung des Absenders oder Empfängers, mit der dieser Ersatzansprüche erhebt, bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, in dem der Frachtführer die Erfüllung des Anspruchs schriftlich ablehnt, § 439 Abs. 3 Satz 1 HGB. Eine solche Erklärung der Haftbarhaltung nach

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Landgericht Bremen

Negative Feststellungsklage und die Verjährung

Auch nach der Neugestaltung des Verjährungsrechts durch das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz genügt weder die Erhebung einer negativen Feststellungsklage durch den Schuldner noch die Verteidigung des Gläubigers hiergegen, um eine Hemmung der Verjährung zu bewirken. Die Verjährung (hier: des Kautionsrückzahlungsanspruchs) wird nicht durch die Schuldner erhobene

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Verjährungsunterbrechung und das nicht abgesetzte erstinstanzliche Urteil

Das im Bußgeldverfahren nach Verkündung eines Urteils im ersten Rechtszug ausgelöste Ruhen der Verfolgungsverjährung bleibt von nachfolgenden Rechtsfehlern unberührt und ist insbesondere auch dann wirksam, wenn eine ordnungsgemäße Absetzung der getroffenen Entscheidung unterbleibt. Gemäß § 32 Abs. 2 OWiG läuft die (Frist der) Verfolgungsverjährung, die als Verfahrensvoraussetzung/-hindernis vom Oberlandesgericht im

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Verjährung von Steueransprüchen

Eine verjährungsunterbrechende Handlung eines Steueranspruchs liegt auch dann vor, wenn lediglich eine mündliche Vereinbarung über Ratenzahlungen getroffen worden ist. Diese Ansicht zur abgabenrechtlichen Frage der Verjährung von Steueransprüchen vertrat jetzt das Finanzgerichts Rheinland-Pfalz in einem Fall, in dem bei der Klägerin Steuerrückstände in Höhe von rd. 35.000,- € (Hauptforderung Einkommensteuer

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Verjährungshemmung durch selbständiges Beweisverfahren

Die Verjährung des Vergütungsanspruchs des Auftragnehmers wird gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB gehemmt, wenn der Auftragnehmer zur Aufklärung von Werkmängeln ein selbständiges Beweisverfahren einleitet, um die Abnahmereife seiner Werkleistungen und die tatsächlichen Voraussetzungen für die Fälligkeit seines Vergütungsanspruchs nachweisen zu können. Allerdings ist in Rechtsprechung und Literatur

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Landgericht Bremen

Verjährungsunterbrechung durch Streitverkündung im Bauprozess

Zu der Reichweite der Verjährungsunterbrechung aufgrund einer Streitverkündung in einem Bauprozess hat jetzt der Bundesgerichtshof Stellug genommen: Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs wird der Umfang der verjährungsunterbrechenden Wirkung der Streitverkündung nicht durch den Streitgegenstand im Vorprozess begrenzt. Die Wirkung der erklärten Streitverkündung richtet sich im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall noch

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Anwaltliche Belehrungspflicht bei drohender Verjährung

Die zeitliche Dringlichkeit einer zur Vermeidung des Verjährungseintritts gebotenen Klageerhebung kann dem Mandanten durch den Hinweis des Rechtsanwalts hinreichend verdeutlicht werden, „sofort“ Klage erheben zu müssen. Über den tatsächlichen Inhalt eines zwischen einem Mandanten und seinem rechtlichen Berater geführten Beratungsgesprächs ist in Ermangelung sonstiger Beweismittel eine beiderseitige Parteianhörung vorzunehmen. Vortrags-

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Verjährung bei „alten“ Verbraucherdarlehn

Die Verjährung von Ansprüchen des Darlehensgebers gegen den Darlehensnehmer aus einem Verbraucherdarlehensvertrag, die vor dem 31. Dezember 2001 entstanden sind und zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt waren, wird gemäß § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB in Verbindung mit Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1 EGBGB ab

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