Die Untersagung des Betriebs von Verkaufsstellen des Einzelhandels, die 800 m² Verkaufsfläche überschreiten, verletzt die Berufsfreiheit. So hat das Verwaltungsgericht Hamburg in dem hier vorliegenden Fall entschieden und dem Eilantrag stattgegeben. Die Coronavirus-Eindämmungsverordnung in der derzeit gültigen Fassung untersagt den Betrieb von Verkaufsstellen des Einzelhandels, soweit deren Verkaufsfläche über 800
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