Mit der Aufklärungspflicht in Bezug auf Vertriebsprovisionen (Innenprovisionen) bei der Veräußerung von Erdöl- und Erdgasförderrechten in den USA („working interests“) unter Einsatz eines Prospekts hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen: Einen Anspruch aus Prospekthaftung im engeren Sinne käme in einem solchen Fall ggfs. auch gegen den (Gründungs-)Gesellschafter und Vertriebsverantwortlichen
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