Unfall im Möbelhaus

Der Inhaber von Verkaufsräumen (hier: eines Möbelhauses) hat dafür zu sorgen, dass seine Kunden möglichst gefahrlos das Geschäftslokal begehen und hierbei Waren aussuchen können.

In dem hier vom Landgericht Konstanz entschiedenen Fall wurde die Kundin in der Bilderabteilung des Baumarktes

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