Mit der ab 1. Januar geltenden Europäischen Futtermittelhygiene-Verordnung werden die Bestimmungen über die Futtermittelhygiene auf allen Stufen der Herstellung und Verwendung von Futtermitteln sowie des Verkehrs mit Futtermitteln, die Anforderungen an die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln und die Bedingungen
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