Bundesverfassungsgericht

Die widerwillige Beerdigung der Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich unmittelbar gegen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der Strafprozessordnung (StPO) richteten, die die anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten auf Vorrat (sogenannte anlasslose Vorratsdatenspeicherung) vorsahen.

Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts

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Telefon

Speicherpflicht für Verkehrsdaten

Das Bundesverfassungsgericht hat eine gegen Artikel 5 sowie Artikel 1 Ziffer 9 des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10.12.2015 gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen:

Die Beschwerdeführer wenden sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die 2015

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Funkmast

Manuelle Datenauskunft durch Telekommunikationsanbieter

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen Vorschriften des Bundesrechts und des schleswig-holsteinischen Landesrechts richtete, die in unterschiedlichem Umfang die manuelle Bestands- und Nutzungsdatenauskunft durch Telekommunikations- und Telemediendiensteanbieter regeln.

Die angegriffenen Vorschriften des Landes Schleswig-Holstein

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Vorratsdatenspeicherung in der EU

Die EU-Mitgliedstaaten dürfen den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste nach einem aktuellen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union keine allgemeine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung auferlegen.

Das europäische Unionsrecht untersagt nach Ansicht des Unionsgerichtshofs eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten.

Allerdings

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Die Vorratsdatenspeicherung kommt

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10.12 2015 abgelehnt.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beruht auf einer Folgenabwägung: Mit der Datenspeicherung allein ist noch

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Bundesverwaltungsgericht

Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten

Die Bundesnetzagentur und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit haben einen gemeinsam entwickelten Leitfaden für eine datenschutzgerechte Speicherung von Verkehrsdaten bei Telekommunikationsanbietern vorgestellt. Der Leitfaden soll den Anbietern von Telekommunikationsdiensten eine größere Rechtssicherheit bei der Speicherung von Verkehrsdaten

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