Allein das bloße Halten des Mobiltelefons während des Führens eines Fahrzeugs ist kein Verstoß gegen das Benutzungsverbot nach § 23 Abs. 1a StVO.
So hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall entschieden und das amtsgerichtliche Urteil aufgehoben. Im
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