Die Tempo-30-Zone ohne Beschilderung

Ein Verkehrsschild bleibt so lange wirksam, bis es aufgrund entsprechender Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abgebaut wird. Ist die Entfernung der Beschilderung lediglich vorübergehend wegen erforderlicher Straßenbauarbeiten erfolgt, so besteht die mit dem Verkehrsschild angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung fort – auch wenn sie

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Verkehrszeichen mit drei Zusatzzeichen

Die Beschilderung einer Haltverbotszone durch Zeichen 290.1 StVO mit drei einfachen Zusatzzeichen genügt nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim den Anforderungen an die Erkennbarkeit des Regelungsgehalts von Verkehrszeichen (Sichtbarkeitsgrundsatz).

Da Verkehrszeichen im Interesse der Verkehrssicherheit von jedem Verkehrsteilnehmer

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