Der Betreiber einer Mülldeponie haftet nicht aufgrund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, wenn ein Kunde beim Entladen von Sperrmüll ins Straucheln gerät und sodann von der Abladerampe ca. 3 Meter tief in einen Container fällt. In dem hier vom Landgericht Koblenz entschiedenen Fall wollte der Kunde an einem Tag im August
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