Ein Schwimmbadbesucher muss sich darauf verlassen können, dass eine am Boden im allgemein zugänglichen Bereich befindliche Metallplatte gefahrlos betreten werden kann. Der Betreiber eines Schwimmbades kann und muss in Ruhe planen und überlegen, welche Gefahren von seiner Einrichtung ausgehen und muss seine Gäste hiervor schützen und Gefahrenquellen beseitigen. Mit dieser
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