Muss im Rahmen der Schadensberechnung etwa nach einem Verkehrsunfall eine Schätzung der Mietwagenkosten vorgenommen werden, so bilden nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs die Schwacke-Liste und der Fraunhofer-Mietpreisspiegel hierfür eine geeignete Schätzgrundlage.
In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Falls streiten
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