OLG Naumburg

Das vereinfachte Unterhaltsverfahren – und der Unterhaltsfestsetzungsbeschluss ohne Verkündung

Ein Unterhaltsfestsetzungsbeschluss nach § 253 FamFG bedarf, sofern er ohne mündliche Verhandlung ergangen ist, nicht der Verkündung. Eine nicht verkündete Entscheidung ist mit der Übergabe des unterzeichneten Beschlusses an die Geschäftsstelle erlassen. Nach § 256 Satz 2 FamFG ist eine Beschwerde in einem vereinfachten Unterhaltsverfahren unzulässig, wenn sie sich auf

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Die fehlende Verkündung eines Urteils

Die Verkündung eines Urteils erfolgt im Namen des Volkes durch Verlesung der vollständigen Urteilsformel einschließlich Kostenentscheidung, Streitwert und ggf. einer Entscheidung über die Zulassung der Berufung, jedenfalls aber durch Bezugnahme auf die schriftlich niedergelegte Urteilsformel; sie hat immer in öffentlicher Sitzung zu erfolgen, § 60 ArbGG, § 311 Abs. 2

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Fulda - Behördenhaus Am Hopfengarten 3

Formfehler bei der Verkündung des arbeitsgerichtlichen Urteils

Die Verkündung eines Urteils erfolgt im Namen des Volkes durch Verlesung der vollständigen Urteilsformel einschließlich Kostenentscheidung, Streitwert und ggf. einer Entscheidung über die Zulassung der Berufung, jedenfalls aber durch Bezugnahme auf die schriftlich niedergelegte Urteilsformel; sie hat immer in öffentlicher Sitzung zu erfolgen, § 60 ArbGG, § 311 Abs. 2

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Mehrere Verfahrensbevollmächtigten – und die Rechtsmittelfrist

Haben sich für einen Beteiligten mehrere Verfahrensbevollmächtigte mit umfassender Zustellungsvollmacht bestellt, so ist für den Beginn des Laufs von verfahrensrechtlichen Fristen die zeitlich erste Zustellung an einen von ihnen ausschlaggebend. Haben sich für einen Beteiligten mehrere Verfahrensbevollmächtigte mit umfassender Zustellungsvollmacht bestellt, so genügt wegen der aus § 11 Satz 5

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Betreuungsverfahren – und die erforderliche Zustellung an den Verfahrensbevollmächtigten

Auch im Betreuungsverfahren hat die Zustellung an den für den Rechtszug bestellten Verfahrensbevollmächtigten und nicht an den Betroffenen selbst zu erfolgen. Eine gleichwohl an den anwaltlich vertretenen Betroffenen vorgenommene Zustellung ist wirkungslos und setzt Fristen nicht in Lauf. Ein anfechtbarer Beschluss wie die hier angefochtene Beschwerdeentscheidung ist zum Zwecke der

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Die im Urteil fehlende Urteilsformel

Bedenken gegen eine wirksame Zustellung bestehen nicht deshalb, weil die Urteilsformel in der zugestellten Urteilsurkunde gänzlich fehlte. Die Urteilsformel ist nach § 268 Abs. 2 Satz 1 StPO bei der Verkündung zu verlesen und nach § 273 Abs. 1 StPO in die Sitzungsschrift aufzunehmen. Die maßgebliche Information über den Inhalt

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Bücherregal

Zustellung und Zugang

Ein Dokument ist dem Zustellungsadressaten tatsächlich zugegangen, wenn er es in die Hand bekommt. Die Heilung von Zustellungsmängeln nach § 189 ZPO setzt voraus, dass das Dokument dem Zustellungsadressaten tatsächlich zugegangen ist. Das ist der Fall, wenn der Adressat das Dokument in die Hand bekommt. Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. September

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Baby

Das Verkündungsprotokoll – und die Beschwerdefrist

Der Lauf der Beschwerdefrist in einer Familienstreitsache setzt voraus, dass die Entscheidung ordnungsgemäß verkündet worden ist, was nur durch ein vom Richter unterzeichnetes Verkündungsprotokoll nachgewiesen werden kann. Die Unterschrift unter dem Protokoll muss einen individuellen Charakter aufweisen und einem Dritten, der den Namen des Unterzeichnenden kennt, ermöglichen, diesen Namen aus

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Ausfertigung landesrechtlicher Rechtsverordnungen

Das bundesverfassungsrechtliche Rechtsstaatsprinzip gibt zwar nicht vor, welche Anforderungen im Einzelnen an eine Ausfertigung von landesrechtlichen Rechtsnormen zu stellen sind, sondern überlässt die Konkretisierung durch Regeln über Art, Inhalt und Umfang der Ausfertigung grundsätzlich dem jeweiligen Landesrecht. Es „wacht“ aber darüber, ob das Landesrecht überhaupt eine angemessene Kontrolle der Authentizität

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