Das mit Verfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 05.06.2024 ausgesprochene Verbot der COMPACT-Magazin GmbH und ihrer Teilorganisation, der CONSPECT FILM GmbH, ist rechtswidrig. Das erst- und letztinstanzlich hierfür zuständige Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat es daher aufgehoben.
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