Ob ein Redakteur während seiner Tätigkeit als Pauschalist in einem Arbeitsverhältnis gestanden hat, im Rahmen einer umfassenden Abwägung aller Umstände des Streitfalls zu entscheiden. Dabei ist unter anderem der „Vertrag über freie Mitarbeit“ und die Stellung der Auftraggeberin/Arbeitgeberin als Zeitungsverlag und damit Trägerin des Grundrechts der Pressefreiheit (Art. 5 Abs.
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